Lehrpläne vors Volk!

Unterschreiben Sie hier und bestimmen Sie bei der Einführung von neuen Lehrplänen in der Volksschule mit!

25. Oktober 2015 von Mariano Fioretti

Lehrpläne vors Volk

Lehrpläne sind für unsere Kinder von enormer Wichtigkeit, weil sie die Entwicklung und die Zukunft der Kinder sehr stark prägen und beeinflussen. Solche wichtigen Entscheide müssen transparent diskutiert und breit abgestützt sein. Deshalb muss der Kantonsrat über die Einführung von Lehrplänen befinden können und es brauch eine Referendumsmöglichkeit. Damit hat bei umstrittenen Lehrplanänderungen künftig das Volk das letzte Wort.
Hier geht es zum Initiativbogen: Initiativbogen Lehrpläne vors Volk
Bitte senden Sie den Initiativbogen - egal ob ganz oder nur teilweise ausgefüllt - direkt an: Komitee "Ja zu Lehrpläne vors Volk", Postfach 1334, 8201 Schaffhausen.

Das Schulgesetz (SHR 410.100) wird wie folgt geändert:

Art. 22, Abs. 1

Lehrfächer, Lehrmittel und Stundentafeln werden durch Verordnung des Erziehungsrates bestimmt.

Abs. 2 unverändert

Abs. 2bis neu

Der Erziehungsrat erstellt die Lehrpläne. Sie sind vom Kantonsrat zu genehmigen und unterstehen, sofern nicht 4/5 der anwesenden Mitglieder des Kantonsrates zugestimmt haben, dem obligatorischen Referendum.

Abs. 3 unverändert

Art. 100 neu

Übergangsbestimmungen zu Lehrplänen.

Seit 01.01.2015 erlassene Lehrpläne sind innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten von Art. 22 Abs. 2bis dem Kantonsrat zur Genehmigung vorzulegen.

Bis zur Genehmigung der entsprechenden Lehrpläne gelten die bis zum 31.12.2014 gültigen Lehrpläne.