Natelantennen, Wildwuchs oder koordinierte Standortwahl

Kleine Anfrage vom 10. September 2005

Grosser Stadtrat Schaffhausen, von Edgar Zehnder

Wer heute kein Natel besitzt, ist nicht ständig erreichbar, altmodisch und gehört nicht dazu. Vor allem auch bei Jugendlichen ist die „Natelitis“ zur regelrechten Seuche geworden. Nicht wenige von ihnen kämpfen seither mit Geldproblemen, sind sogar in ihrem jungen Alter bereits massiv verschuldet.

Erst kürzlich durften wir dem Amtsblatt entnehmen, dass in Schaffhausen eine weitere Natelantenne geplant und bei der Rheinbrücke installiert werden soll.

Bis anhin sind an diversen Standorten in der Stadt von verschiedenen Telekommunikationsanbietern Natelanlagen erstellt worden. Dies zum Beispiel beim Feuerwehrdepot, beim Fussballstadion Breite, beim Schiessstand Buchthalen und viele mehr.

Zwar behaupten alle Anbieter, dass sie über 99.8% der Fläche bereits abdecken, doch sind weitere Natelantennen geplant.

Aus diesen Gründen frage ich den Stadtrat an:

1. Wie viele Natelantennen gibt es in der Stadt Schaffhausen?

2. Hat der Stadtrat Kenntnis über weitere Ausbauwünsche der verschiedenen Telekommunikationsanbieter? Wenn ja, wo
     und wann sollen diese Antennen aufgestellt werden?

3. Ist der Stadtrat auch der Meinung, dass weitere Antennen nur noch der Kapazitätsvergrösserung (Leistungssteigerung)
     der verschiedenen Anbieter dienen?

4. Ist der Stadtrat bereit, mit einem Nutzungskonzept einem weiteren Wildwuchs der Standorte vorzubeugen? Wenn ja, wie
     könnte ein solches aussehen und wann wäre es für die Stadt verfügbar?

5. Könnte sich der Stadtrat vorstellen, im Vorfeld gewisse Standorte für mögliche Antennenanlagen zu definieren und das
     Gespräch frühzeitig mit den betroffenen Anwohnern zu suchen?

6. Ist der Stadtrat bereit, von den verschiedenen Anbietern gemeinsame Antennen an den selben Standorten zu verlangen?

7. Die Ausrichtung und Sendeleistung (6Volt/m’) werden bei der Baueingabe definiert. Wie werden diese Werte kontrolliert
     und in welchen Zeitabständen überprüft, ob diese nicht später verändert werden? Wer ist für diese Überprüfung bei der
     Stadt zuständig?

8. Ist der Stadtrat bereit, präventiv bei den Jugendlichen Massnahmen zu ergreifen, um den bedenklichen Umständen der
     Jugendverschuldung entgegenzuwirken? Wenn ja, wie könnten solche aussehen?

Für die Beantwortung der Fragen danke ich Ihnen bestens.