Absturzsicherungen städtische Liegenschaften

Kleine Anfrage vom 15. März 2012

Grosser Stadtrat Schaffhausen, von Edgar Zehnder

Sehr geehrter Herr Stadtpräsident

Sehr geehrte Frau Stadträtin

Sehr geehrte Herren Stadträte

Das Schweizer Normenwerk SIA 358 regelt die Minimalanforderungen an Hochbauten betreffend Höhen von Geländern, Brüstungen und Treppenläufen.

Geländer und Brüstungen dürfen Kinder nicht zum Beklettern verleiten. Ab 1m Absturzhöhe ist grundsätzlich eine Absturzsicherung erforderlich.

Die Höhe von Geländern und Brüstungen beträgt grundsätzlich 100cm, bei einer Brüstungsbreite ab 20cm reicht eine Höhe von 90cm.

Verantwortung und Haftung:

Das Recht regelt: Wer einen gefährlichen Zustand schafft, muss die zur Vermeidung eines Schadens notwendigen und zumutbaren Vorsichtsmassnahmen treffen. Ereignet sich ein Schaden, wird insbesondere die Werkeigentümerhaftung angewendet: "Der Eigentümer eines Gebäudes oder eines anderen Werkes hat den Schaden zu ersetzen, den diese infolge von fehlerhafter Anlage oder Herstellung oder von mangelhafter Unterhaltung verursacht." Der Werkeigentümer hat also zu garantieren, dass Zustand und Funktion seines Werkes niemanden und nichts gefährden. Wenn Gestaltung und Funktion nicht sicher sind, liegt ein Werkmangel vor. Bei Gerichtsentscheiden über Werkmängel gelten die SIA-Empfehlungen und -Normen als "anerkannte Regeln der Baukunde" und "Stand der Technik".

Als Politiker hat man meistens die Ehre, im Stadttheater die Sitzplätze unten in den vorderen Reihen belegen zu dürfen. Als Familienvater mit drei Kleinkindern hat man jedoch immer wieder auch die Gelegenheit, ein Theaterstück oder eine andere Aufführung von oben herab von der Tribüne zu geniessen.

Das Stadttheater Schaffhausen ist ein wunderbares Bauwerk aus den 50er Jahren, entspricht aber nach meiner Meinung nicht mehr den heutigen Sicherheitsanforderungen gem. SIA 358. Selbst das Bundeshaus mit ähnlichen Tribünen hat trotz der schützenswerten Bausubstanz bei der Restaurierung die ungenügenden Brüstungshöhen mit Metallgeländern versehen.

Ich frage den Stadtrat an:

1. Wie beurteilt der Stadtrat die fehlenden Absturzsicherungen auf den Emporen des Stadttheaters?

2. Ist dem Stadtrat die SIA Norm 358 bekannt und ist er auch der Meinung, dass die Brüstungshöhen des Stadttheaters nicht den heute gültigen Vorschriften entsprechen?

3. Ist sich der Stadtrat der Werkeigentümerhaftung bewusst und wie und wer gedenkt bei einem Unfall die Konsequenzen zu tragen?

4. Wer kontrolliert innerhalb der Stadtverwaltung die eigenen Bauten auf Sicherheitsbelange und waren die zu tiefen Brüstungen im Stadttheater beim Stadtrat schon einmal ein Thema?

5. Gibt es weitere städtische Hochbauten, bei denen die geforderten Mindestabsturzsicherungen nicht eingehalten werden, wenn ja welche?

6. Was gedenkt der Stadtrat zu unternehmen, damit die Sicherheitsvorschriften sofort umgesetzt werden können?

7. Welche Kosten entstehen für die Stadt für die Anpassung der Absturzsicherungen aller städtischen Liegenschaften?

 

Für die Beantwortung der Fragen danke ich Ihnen bestens.