Günstiger, kürzer, ohne Enteigungen - Velobrücke am richtigen Ort

Postulat vom 22. August 2021

Grosser Stadtrat Schaffhausen, von Hermann Schlatter, Hansueli Scheck, Stefan Oetterli, Mariano Fioretti, Thomas Stamm

Sehr geehrter Herr Präsident

Die Unterzeichnenden bitten Sie, folgendes Postulat auf die Traktandenliste des Grossen Stadtrats zu setzen:

Der Stadtrat wird eingeladen zu prüfen und in einem Bericht aufzuzeigen, wo alternative Übergänge zwischen den Quartieren Geissberg und Breite mit einer Velobrücke realisiert werden könnten, die insbesondere günstiger als das bisherige Projekt «Duraduct» sind und für welche keine Enteignungen von privatem Land notwendig wären.

 

 

Begründung:

Die Abstimmung für eine Fuss- und Velobrücke, das Projekt «Duraduct», steht unter keinem guten Stern. Erst wurde im Rahmen des Budgets 2018 kurzfristig ein Kreditantrag über CHF 200'000 von Seiten des Baureferats gestellt, für welchen in der GPK nur spärlich Unterlagen präsentiert wurden, weshalb sich schon damals die bürgerlichen Grossstadträte gegen den budgetierten Betrag wehrten und verlangten, es solle erst dann Geld beantragt und gesprochen werden, wenn die Stadt über das notwendige Land für die Brückenköpfe verfügt, doch die linksgrüne Mehrheit im Rat winkte den Kreditbetrag ohne Rücksichtnahme auf die Argumente der Rechten durch.

Auf dieselbe Tour erfolgte der zweite Streich der linksgrünen Mehrheit im Rat. Die Bürgerlichen wurden im Rahmen der Beratungen der Planungskreditvorlage vom 12. November 2019, bei welcher es um weitere CHF 680'000 für die Planung eines «Duraduct mit Lift, Planungskredit (Agglomerationsprogramm 1, Massnahme 33) ging, abgespiesen. Die rechte Seite argumentierte mit denselben Argumenten wie zwei Jahre zuvor, zu teuer, drohende Enteignung, am falschen Ort und der Ermahnung, der Kredit würde die verfassungsmässige Bewilligungskompetenz des GSR überschreiten. Auch diese Argumente wurden von Mittelinks rechts liegengelassen und der Rat stimmte mit 19 zu 15 Stimmen dem Kredit zu. Weil zwei Vertreter unserer Partei davon überzeugt waren, dass die Verfassung für einmalige Ausgaben bei CHF 700'000 liegt und die beiden beantragten Tranchen denselben Zweck verfolgen, gelangten sie bis vor Obergericht. Das Gericht gab ihnen Recht, dass dieser Beschluss dem fakultativen Referendum zu unterstellen sei. Nachdem die bürgerlichen Parteien innert 30 Tagen mehr als 1'500 gültige Unterschriften der Stadtkanzlei einreichten, kommt es jetzt, am 26. September 2021, zur Volksabstimmung.

Während sämtlicher Beratungen im Rat konnte die Baureferentin nicht aufzeigen, warum der jetzt geplante Standort der Richtige sei, obwohl sich dafür bereits im Vorfeld eine breite Gegnerschaft aus Politik und Anwohnerschaft zu Wort meldete, dies insbesondere wegen der drohenden Enteignungen für das Land der beiden Brückenköpfe. Ja, die Baureferentin verweigerte sich anlässlich der Sitzung vom 11. Mai 2021 gar, die Frage, welche anderen Standorte denn noch geprüft worden seien, zu beantworten.

Eine Möglichkeit einer Brückenführung, welche bestimmt auf eine breitere Zustimmung führen würde, zeigten mir interessierte Kreise aus Ingenieur- und Architekturkreisen auf. Dabei stellen sie fest, dass ein Brückenkopf, ausgehend von der Felsenstieg Strasse her, auf stadteigenem Land gebaut werden könnte, auf Seite Weinsteig könnte am Rande einer Privatstrasse die Brücke abgestellt werden. Zudem wäre die Brücke nur ca. 160 Meter lang was wohl zu erheblichen Minderkosten führen würde, im Gegensatz zum jetzigen Projekt, das eine Länge der Brücke von ca. 280 Metern aufweist und zu Kosten von rund CHF 10 Mio. führt. Auch würde die Brückenführung über einer Industrieliegenschaft verlaufen und nicht wie jetzt geplant, über die zwischenzeitlich erstellten Wohnblocks der Überbauung «Stahlgiesserei», was da zu Schattenwurf für die Bewohner führt. Dazu kommt, dass das Ein- und Ausfahren mit Fahrrädern in die wesentlich weniger stark befahrene Lochstrasse weniger gefährlich wäre als bei der Ausfahrt der Gartenstrasse in die Nordstrasse. Dazu kommt, dass die Gartenstrasse als Spielstrasse markiert ist und im Weiteren in unmittelbarer Nähe, in der Nelkenstrasse, ein Kindergarten liegt, was verkehrstechnisch als nicht optimal erscheint.

Besten Dank für die Entgegennahme!

Die Postulantinnen und Postulante