Endlich weniger Steuern: 2x Ja zu den kantonalen Steuervorlagen

Familien, KMU und Mittelstand gezielt entlasten: Ein überparteiliches Komitee setzt sich für ein zweifaches Ja zu den kantonalen Steuervorlagen vom 13. Februar 2022 ein.

17. Januar 2022 von Daniel Preisig

Setzen sich für ein Ja zu den kantonalen Steuervorlagen ein (v.l.n.r.): Raphaël Rohner (FDP), Res Schnetzler (EDU), Daniel Preisig (SVP), Mariano Fioretti (SVP), Marcel Monatanari (FDP)

Endlich weniger Steuern: Mit einem zweifachen Ja zu den kantonalen Steuervorlagen werden Familien, KMU und der Mittelstand gezielt entlastet. Neben der mit dem Budget beschlossenen 8%-igen Steuerfusssenkung kommen nochmals 2% und gezielte Entlastungsmassnahmen hinzu. Insgesamt dürfen sich die Schaffhauserinnen und Schaffhauser auf eine Entlastung von durchschnittlich 15% freuen, je nach Steuerveranlagung.

Am 13. Februar 2022 stimmen wir im Kanton Schaffhausen über zwei wichtige Steuervorlagen ab. Mit gezielten Massnahmen werden Familien, KMU und der Mittelstand gezielt entlastet.

Der Kanton Schaffhausen steht finanziell ausgezeichnet da. In den letzten fünf Jahren konnten Überschüsse von kumuliert knapp 400 Mio. Franken verzeichnet werden. Das erlaubt dem Kanton, endlich auch im Bereich der Steuern für die natürlichen Personen einen entscheidenden Schritt vorwärts zu machen und die steuerliche Standortattraktivität schlagartig zu verbessern. Es ist Zeit, dass wir aufhören, den Leuten das Geld aus der Tasche zu ziehen, das der Kanton gar nicht braucht!

Die zwei Vorlagen beinhalten folgende Massnahmen:

1. Erhöhung der Versicherungsabzüge (gezielte Massnahme, 80% der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler profitieren, vor allem Familien)

2. Tarifanpassung Vermögenssteuer für den Mittelstand (gezielte Massnahme für den Mittelstand, Haushalte mit Wohneigentum werden entlastet)

3. Erhöhung der Entlastungsabzüge (gezielte Massnahme zur Entlastung der unteren Einkommen während 3 Jahren, welche besonders unter der Corona-Krise gelitten haben)

4. Halbierung der Mindessteuer für Unternehmen (gezielte Massnahme zur Entlastung der KMU während 3 Jahren, welche besonders unter der Corona-Krise gelitten haben)

5. Senkung der Minimalsteuer auf Grundstücken für Unternehmen (gezielte Massnahme zur Entlastung von Unternehmen während 3 Jahren, welche besonders unter der Corona-Krise gelitten haben, typischerweise Landgasthöfe)

6. zusätzliche Steuerfusssenkung während drei Jahren: -2% für natürliche Personen; -1% für Unternehmen

Die Gesamtentlastung von durchschnittlich 15% für natürliche Personen katapultiert den Kanton Schaffhausen im Steuerwettbewerb in den konkurrenzfähigen Bereich. Mit der Halbierung der Mindest- und Minimalsteuer werden zudem gezielt kleinere Unternehmen entlastet, welche in der Corona-Krise stark gelitten haben. Die Vorlage ist ausgewogen und sozial.