Abstimmungspropaganda im und aus dem Lehrerzimmer der Kantonsschule?

30. Juni 2016 von Andreas Gnädinger

Dem Vernehmen nach hat die Schulleitung der Kantonsschule Schaffhausen in einer offiziellen Mitteilung an alle Mitarbeiter zur Opposition gegen die zur Abstimmung gebrachten Sparmassnahmen im Bildungsbereich aufgerufen. Der Text der Mitteilung lautet wie folgt:

"Warum wir gegen eine Kostenpflicht der Freifächer sind

Im Nachgang der Konferenz vom 31.5.2016 hat eine Gruppe von Lehrpersonen (Kanti-Lehrpersonen gegen Bildungsabbau) einen Text verfasst, den sie euch zur Unterschrift vorlegen möchte. Den Text findet ihr im Anhang, die Unterschriftenbögen liegen im Lehrerzimmer auf. Eine Veröffentlichung der Aussagen in den „Schaffhauser Nachrichten“ in der Rubrik „Fakten und Ansichten“ wird angestrebt. Eure Namen werden nicht erscheinen, aber die Anzahl der Unterzeichnenden. Falls ihr das Anliegen unterstützt, unterschreibt bis am Donnerstag, 23. Juni, 16 Uhr! Ihr dürft gerne auch ein Plakat aus dem Lehrerzimmer mitnehmen und / oder euch mit einer Spende an der Abstimmungskampagne beteiligen. Walter Vogelsanger nimmt eure Spenden gerne entgegen."

Es muss nicht weiter erklärt werden, dass Kantonsschullehrer infolge ihrer Stellung insbesondere gegenüber den Studenten und infolge ihres Anstellungsverhältnisses mit dem Kanton eine gewisse Zurückhaltung üben sollten, was die aktive Teilnahme an kantonalen Abstimmungskämpfen anbelangt. Dies umso mehr, wenn es um eigene Belange geht.

Es erscheint m.E. zwar als nachvollziehbar, dass gewisse Lehrpersonen nicht hinter den sie betreffenden Sparmassnahmen stehen wollen und sich entsprechend eine Opposition aus Kreisen der Lehrerschaft bildet. Als zwar nicht ganz unproblematisch, aber noch als passabel kann wohl gelten, wenn Lehrpersonen sich als Privatperson gegen Bildungsvorlagen des Regierungsrates im Rahmen von Abstimmungskämpfen öffentlich einsetzen. Offensichtlich problematisch ist, wenn Einmischungen in den Abstimmungskampf explizite als Lehrperson erfolgen, wie das vorliegend anscheinend der Fall ist. M.E. nicht akzeptabel ist eine Einmischung in den Abstimmungskampf von Seiten der Schulleitung der Kantonsschule. Dies umso mehr, wenn damit ein gewisser Druck auf die Mitarbeiter ausgeübt wird, sich mit ihrer im Lehrerzimmer einsehbaren Unterschrift ebenfalls aktiv am Abstimmungskampf zu beteiligen.

Es stellen sich hier verschiedene Fragen, für die ich um eine separate Beantwortung bitte: 

1. Ist es korrekt, dass der oben genannte Text in einer offiziellen Mitteilung der Schulleitung an das gesamte Personal der Kantonsschule versandt wurde?

2. Was wurde in der Lehrerkonferenz vom 31. Mai 2016 in Bezug auf den Abstimmungskampf beschlossen?

3. Wurde der Regierungsrat vorgängig über die Aktion informiert?

4. Hält es der Regierungsrat für legitim, dass sich die Kantonsschule als Institution aktiv in den Abstimmungskampf gegen das regierungsrätliche Entlastungspaket einschaltet?

5. Hält es der Regierungsrat für legitim, dass im Lehrerzimmer der Kantonsschule Unterschriftenbögen gegen die regierungsrätliche Sparvorlage aufliegen und darauf von der Schulleitung noch in einer offiziellen Mitteilung aufmerksam gemacht wird? Was hält der Regierungsrat davon, dass im Lehrerzimmer der Kantonsschule Plakate gegen die regierungsrätliche Sparvorlage gelagert und diese dort ausgegeben werden?

6. Ist sichergestellt, dass keine finanziellen Mittel der Kantonsschule oder sonstige öffentliche Mittel direkt oder indirekt in den Abstimmungskampf gegen die Sparvorlage fliessen oder geflossen sind?

7. Gibt es im Kanton Schaffhausen Richtlinien, in welchem Rahmen sich Mitarbeiter im öffentlichen Dienst in ihrer offiziellen Stellung an kantonalen Abstimmungskämpfen beteiligen dürfen?

8. Welche Schlüsse zieht der Regierungsrat aus dem vorliegenden Vorfall?

Für die Beantwortung der Fragen danke ich schon heute bestens.