SVP hat das Referendum ergriffen!

Wir können in der Vorlage nicht erkennen, dass mit diesem „Zustupf an die Kinderbetreuung für das städtische Personal“ eine volkswirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit der öffentlichen städtischen Verwaltung verbunden ist

15. Mai 2017 von Walter Hotz

Die SVP Grossstadtratsfraktion hat am 11. Mai 2017 das Referendum gegen Ziffer 2 des Beschlusses des Grossen Stadtrates vom 9. Mai 2017 (CHF 250‘000 jährlich wiederkehrende Beiträge an die ausserfamiliäre Kinderbetreuung für städtische Mitarbeitende) ergriffen.

Begründung:

Die SVP Grossstadtratsfraktion ist, entgegen der Vorlage des Stadtrates und der Mehrheit des Grossen Stadtrates, der Meinung, dass die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Stadt Schaffhausen über eine so weitreichende jährliche sozialstaatliche Ausgabe von ¼ Million Franken das letzte Wort haben muss. Wir können in der Vorlage nicht erkennen, dass mit diesem „Zustupf an die Kinderbetreuung für das städtische Personal“ eine volkswirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit der öffentlichen städtischen Verwaltung verbunden ist. Durch diese Vorlage kann weder die Attraktivität der Stadt als Arbeitgeberin gesteigert noch die zukünftige Personalrekrutierung sowie der Fachkräftemangel und die Lohnentwicklung verbessert werden. Der SVP sind das Soziale, Ökologische und Kulturelle sehr wichtig, aber unsere Politik ist nicht darauf ausgerichtet, den Wohlfahrtsstaat auszubauen. Wir unterstützen keine Politik über die Köpfe der Bürger hinweg. Wir kämpfen für bestmögliche Mitbestimmung der Bürgerinnen und Bürger. Je bürgernäher die Entscheidungen ausfallen, desto effizienter und sinnvoller wird mit öffentlichen Geldern umgegangen. Die städtische SVP setzt auf Eigenverantwortung und Selbstbestimmung der Familien und wendet sich gegen zunehmende Verstaatlichung von Familien und Kindern.

Für ihre mediale Unterstützung, damit wir die nötigen gültigen 600 Unterschriften bis am Montag, 12. Juni 2017 (Referendumsfrist), erreichen, danken wir Ihnen zum Voraus bestens.