SVP sagt NEIN zur Energiestrategie und bestätigt Hannes Germann, Thomas Hurter sowie Pentti Aellig auf die 2. Nationalratslinie!

Die SVP empfiehlt viermal ein klares Nein!

19. Januar 2015 von Mariano Fioretti

Die SVP des Kantons Schaffhausen fasste an ihrer Partei- und Delegiertenversammlung die Empfehlungen für die Abstimmungen vom 8. März und nominierte ihre Kandidaten für die nationalen Wahlen: Die SVP empfiehlt viermal ein klares Nein: Zur ideologischen, kantonalen «Energiestrategie». Zur eidgenössischen «Energie- statt Mehrwertsteuer». Zur Volksinitiative «Familien stärken, steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen»! Und zur kantonalen Revision des «Erbschaftswesen». Hannes Germann wurde für den Ständerat, Thomas Hurter für den Nationalrat und Pentti Aellig für die 2. Nationalratslinie nominiert.

Am Montag trafen sich 110 Personen zur Parteiversammlung der SVP des Kantons Schaffhausen im Schützenhaus. Im Zentrum stand die Parolen¬fassung für die Abstimmungsvorlagen vom 8. März und die Nominationen für den Ständerat und Nationalrat sowie die Besetzung der 2. Linie im Nationalratswahlkampf. Den Vorsitz der Versammlung hatte der 1. Vizepräsident Pentti Aellig.

In seinem kurzen Einleitungsreferat thematisiere Pentti Aellig die beiden wichtigsten Themen der nationalen und kantonalen SVP: Keine fremden Richter, eine griffige Asylpolitik und tiefe Steuern.

Die Nomination der beiden etablierten, landesweit bekannten SVP-Bundesparlamentarier Hannes Germann (Ständerat) und Thomas Hurter (Nationalrat) für die Wahlen vom kommenden Oktober war eine reine Formsache. Per Akklamation wurden Germann und Hurter lautstark nominiert. Bei der Nomination 2. Nationalratslinie traten die beiden Gemeindepräsidenten Mike Schneider (Beggingen) und Pentti Aellig (Dörflingen) gegen einander an. Pentti Aellig setzte sich mit 61 zu 33 Stimmen durch.

Die Abstimmungsvorlage «Kantonale Energiestrategie» wurde kontradiktorisch durch die Kantonsräte Mariano Fioretti und Markus Müller vorgestellt. «Die Vorlage will die verstärkte Nutzung einheimischer erneuerbaren Energien mittels einer Förderabgabe von 1 Rappen pro kWh. finanzieren. Hinzu kommen weitere 2,3 Rappen, welche der Bund einfordert. Die Wasserkraft soll um weitere 65 GWh ausgebaut werden. Der Höherstau des Rheins ist wohl unumgänglich. 4 Windparkanlagen mit je 5 Turbinen sollen die Bandenergie sicherstellen. Die Geothermie soll 26 GWh zur Versorgungssicherheit beitragen. Die Ungleichbehandlung von Eigenheimbesitzern in Bezug auf die Warmwasseraufbereitung ist nicht akzeptabel. Es findet eine Umverteilung von arm zu reich statt, alle sollen bezahlen und nur ganz wenige profitieren!» Die Vorlage gefährdet den Wirtschaftsstandort Schaffhausen und Arbeitsplätze. Die propagierte Wertschöpfung wird nicht so üppig ausfallen, da ein Grossteil ins Ausland abfliessen wird. Die USA erlebt einen Aufschwung. In den Medien wird von einer neuen Industrialisierungsphase gesprochen, wie sie im letzten Jahrhundert erlebt wurde. Der Grund liegt bei den tiefen Energiepreisen, welche die Wirtschaft beflügeln. Kantonsrat Markus Müller betonte seinerseits, «dass die Energieversorgung sicherer und unabhängiger werde. Die Vorlage verfolge nicht nur energiepolitische, sondern auch wirtschaftliche Ziele. Die Mehrkosten seien für einen Haushalt gering». Die Versammlung folgte der Empfehlung von Kantonsrat Mariano Fioretti und fasste mit 19 Ja- zu 68 Nein-Stimmen bei 14 Enthaltungen klar die Nein-Parole.

Die Kantonsräte Philippe Brühlmann und Willi Josel stellten die Revision des «Einführungsgesetzes zum Zivilgesetzbuch (Erbschaftswesen)» vor. Die Revision sieht vor, dass in Zukunft die Erbschaftsinventarisierung nur auf Verlangen von Erben erstellt wird. Bei Erbgemeinschaften reicht eine Person aus um eine Erbschaftsinventarisierung zu veranlassen. In Nachlassfällen ohne Inventaraufnahme, erhebt die Erbschaftsbehörde für die Ermittlung der Erben eine Grundgebühr sowie ein Zuschlag von höchstens 1 ‰ des inventarisierten Reinvermögens. Die Gebühr darf 2'000 Franken nicht übersteigen. Die Gemeinden wünschten 4 ‰ und maximal 10'000 Franken! Ebenfalls wünschten sie einen schriftlichen Inventurverzicht, welcher im Rat gekippt wurde. Sehr zentral ist die Aufhebung der Inventurpflicht. Die SVP fasste mit 29 zu 61 Stimmen bei 5 Enthaltungen klar die Nein-Parole.

Im Auftrag des Kantonalvorstandes stellte Nationalrat Thomas Hurter die Volksinitiative «Familien stärken! Steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen» vor. Diese sieht vor, dass die Kinder- und Ausbildungszulagen nicht mehr besteuert werden. Rund die Hälfte aller Haushalte mit Kindern, das heisst rund 430'000 Haushalte bezahlen keine direkte Bundessteuern. Die Initiative ist wohl gut gemeint, doch zielt sie am Ziel vorbei und entlastet die Familien nicht wie gewünscht. Vergessen geht, dass die Initiative zu Mindereinnahmen von 1 Milliarde Franken für Bund, Kantone und Gemeinden führen würde. Die Versammlung fasste mit 2 zu 92 Stimmen klar die Nein-Parole.

Die Volksinitiative «Energie- statt Mehrwertsteuer» wurde von Ständerat Hannes Germann vorgestellt. «Die Volksinitiative möchte die Mehrwertsteuer abschaffen und diese durch eine Energiesteuer ersetzen. Damit soll erreicht werden, dass die Energieeffizienz erhöht wird und die erneuerbaren Energien gefördert werden. Der Bedrohung des Klimawandels soll aktiv und wirksam entgegengetreten werden. Die sich daraus ergebenden Chancen für den Werk- und Denkplatz Schweiz wahrnehmen. Damit soll der Weg zur 2000-Watt Gesellschaft eingeschlagen werden, denn der sei ökonomisch und ökologisch sinnvoll. Die Stromversorgung soll konsequent auf erneuerbare Energie ausgerichtet werden. Was spricht alles dagegen. Zur Finanzierung der öffentlichen Haushalte wären sehr hohe Energieabgaben notwendig. Sie verlangt die Einführung einer Steuer auf nicht erneuerbare Energieträgern wie Erdöl, Erdgas, Kohle oder Uran. Die Steuersätze müssten zudem weiter erhöht werden, sobald die Lenkungswirkung eintritt. Wenn der Energieverbraucht abnimmt, nimmt die Besteuerung zu. Die Energiesteuer benachteiligt die inländischen Unternehmen gegenüber den ausländischen Konkurrenten. Haushalte mit niedrigerem Einkommen würden überproportional belastet werden». Die Versammlung folgte der Empfehlung des Kantonalvorstandes und lehnte die ideologische und wirtschaftsschädliche Initiative einstimmig ab!