Handhabungspraxis der sogenannten Jokertage

Kleine Anfrage vom 26. Juni 2004

Kantonsrat, von Hansueli Scheck

Auf das vorletzte Schuljahr wurden die Jokertage eingeführt. Das heisst, dass jedes Schulkind die Möglichkeit hat, 4 Halbtage frei zu beziehen nur mit der Bewilligung der Lehrerin oder des Lehrers. In verschiedenen Kantonen existiert dieses System auch schon.

Die Jokertage sind gedacht, um eventuell einen Tag früher in die Ferien zu verreisen oder einen halben oder ganzen Tag anzuhängen, so glaubte ich es jedenfalls, ohne dass es die Bewilligung der Schulbehörde braucht. Die Idee ist begrüssenswert.

Aus meiner Sicht ist daraus einwenig ein Wildwuchs entstanden. Niemand kennt so recht die Bewilligungskriterien. Dass solche Tage eingezogen werden um auszuschlafen oder einfach etwas anderes zu machen, ist sicher lustig, aber nicht die Idee der Sache. Auch für den Lehrer ist dieses Fehlen der Schüler eher mühsam.

Ich frage den Regierungsrat an

Was für eine offizielle Idee steckt hinter den Jokertagen?

Gibt es eine klare Bewilligungspraxis?

Für welche Fälle werden diese Jokertage bewilligt?

Und wird das den Eltern und Schüler/innen mitgeteilt?

Richtig eingesetzt und gehandhabt, sind die Jokertage sicher sinnvoll.

Ich danke dem Regierungsrat für die Beantwortung der Fragen.