Verdichtete Bauweise

Kleine Anfrage vom 5. April 2012

Kantonsrat, von Andreas Bachmann

Sehr geehrte Frau Präsidentin

Sehr geehrte Damen und Herren Regierungsräte

Um einer ungeordneten, ungebremsten Zersiedelung der Kulturlandschaft in unserem schönen Land Einhalt zu gebieten, spricht man in der ganzen Schweiz von der sogenannt verdichteten Bauweise oder auch von Verdichtung nach innen. Doch sprechen meines Erachtens nicht alle Fachleute vom Gleichen! Da sich eigentlich niemand gegen eine Verdichtung stellt, ist doch trotzdem eines klar: Es geht auf jeden Fall um ein Zusammenrücken, auf welche Art und Weise auch immer.

Für mich ergeben sich folgende Fragen an den Regierungsrat:

1. Wie definiert der Regierungsrat den Begriff 'Verdichtung nach innen' und ist er bereit, dieses Anliegen zu unterstützen oder sogar zu fördern?

2. Wird bei solchen Überlegungen der Zielkonflikt zwischen den Bedürfnissen der Denkmalpflege, des Heimat- und des Landschaftsschutzes entsprechend berücksichtigt?

3. Hat sich der Regierungsrat zu den Auswirkungen der Verdichtung für die Einwohner in den verschiedenen Zonen bereits Gedanken gemacht?

4. Ist der Regierungsrat gewillt das Baugesetz zugunsten von Verdichtungsbestrebungen zu ändern und anzupassen:

• Grenzabstände, Gebäudeabstände (Schattenwurf, Feuerwiderstand etc.)

• Kniestockhöhe, Dachneigung, Dachaufbauten, Dachflächenfenster (Vollausbau Dachgeschoss)• Geschossanzahl, Gebäude- und Firsthöhen (Wohnraum I m2 Bauland)

• Freilegung Untergeschoss für den Bau von Einliegerwohnungen. Flexibilisierung der Nulllage in steilen Hanglagen.

5. Wie hoch schätzt der Regierungsrat das Verdichtungspotential in einer ländlichen Gemeinde mit 1) Dorfkernzonen und

2) Wohnzonen im Vergleich zu den Möglichkeiten bei einer Neueinzonung?