Zentrale Steuerverwaltung / Steuerrestanzen

Kleine Anfrage vom 7. April 2004

Kantonsrat, von Charles Gysel

Den Medien konnte vor einigen Tagen entnommen werden, dass von der Arbeitsgruppe „sh.auf“ im Zusammenhang mit der Aufgabenentflechtung empfohlen wird, die Gemeindesteuerämter aufzuheben und die gesamte Steuerverwaltung beim Kanton zu zentralisieren. Neben einer effizienteren Bearbeitung, strafferen Organisation und einer bedeutenden Qualitätssteigerung sollen Einsparungen von 1,7 Mio. Franken möglich sein. Trotzdem gibt es auch verständlicherweise Bedenken von einigen Gemeinden, die diese Zentralisierung als Abbau von Bürgernähe und Schwächung der Gemeindeautonomie sehen.

Der Kanton Schaffhausen, kleiner als die Stadt Winterthur, kennt verschiedene Steuer-Systeme. Während die Steuern der juristischen Personen bereits schon heute zentral durch den Kanton bearbeitet werden, erfolgt die Veranlagung der natürlichen Personen durch die Gemeinden und teilweise auch durch den Kanton. Verschiedene Gemeinden haben ihre ganze Steuerverwaltung an den Kanton übertragen. Es gibt auch Gemeinden die Mühe haben, die heutigen Anforderungen an eine effiziente Erledigung der Aufgaben fristgerecht zu erfüllen. Immer wieder hört man Klagen über die Pendenzen bei der Steuerverwaltung der Stadt Schaffhausen.

Ich erlaube mir in diesem Zusammenhang dem Regierungsrat einige Fragen zu stellen:

1. Ist das Projekt „Steuerzentralisierung“ mit den Gemeinden abgesprochen? Fand oder findet ein Vernehmlassungsverfahren statt?

2. Welche Schlüsse können aus den Erfahrungen der Gemeinden gezogen werden, welche die Steuerverwaltung dem Kanton bereits
     übertragen haben, in Bezug auf Kosteneinsparung, Qualitätsverbesserung und Effizienzsteigerung? Können Aussagen hinsichtlich
     Verlusten der Bürgernähe gemacht werden?

3. Sind Vergleiche über die Pendenzen zwischen den „zentralisierten Steuerverwaltungen“ und den „autonomen Steuerverwaltungen“
     möglich? Was für Folgerungen können gezogen werden?

4. Sind Aussagen über die Pendenzen bei den Gemeindesteuerverwaltungen möglich? Stimmt es, dass einzelne Veranlagungen nach
     über 5 Jahren noch nicht definitiv abgeschlossen sind (wenn ja, wie viele), und dass in diesem Zusammenhang Abschreibungen
     gemacht werden mussten?

5. Mussten gegenüber Steuerverwaltungen schon Mahnungen ausgesprochen werden, und wenn ja, gegenüber welchen?
     Was für Sanktionsmöglichkeiten hat der Kanton gegenüber säumigen Steuerverwaltungen?

6. Wo liegen die wesentlichen Vor- oder Nachteile (organisatorisch und finanziell) einer zentralen kantonalen Steuerverwaltung?

7. Sprechen die künftigen technischen Möglichkeiten eher für eine zentrale oder für eine dezentrale Aufgabenerfüllung?

Für die Beantwortung der Fragen danke ich Ihnen.