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Schaffhauser Kantonalbank

8212 Neuhausen am Rheinfall

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Zu Gunsten:

Schweizerische Volkspartei SVP

8212 Neuhausen am Rheinfall

 

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Die SVP ist auf Ihre Spende angewiesen!

Sie können neu bis zu 10'000 Franken bei der direkten Bundessteuer abziehen!

Zuwendungen an politische Parteien sind neu steuerlich abzugsfähig. Natürliche Personen können gemäss dem neuen Bundesgesetz ab dem Steuerjahr 2011 bei der direkten Bundessteuer bis zu 10'000 Franken vom steuerbaren Einkommen abziehen. Darunter fallen Mitgliederbeiträge, Zuwendungen sowie Mandatssteuern (Beiträge von Inhabern politischer Ämter). Die Kantone können die Obergrenze des Abzugs für ihre Steuern momentan noch selber festlegen. In einigen Kantonen besteht eine Abzugsmöglichkeit für finanzielle Zuwendungen an politische Parteien, in anderen noch nicht.

Abzugsfähigkeit von Parteispenden bei den kantonalen Steuern

Ja! Ich will die SVP unterstützen

Die Schweizerische Volkspartei lebt von Spenden. Nur dank der finanziellen Unterstützung zahlreicher Schweizerinnen und Schweizer ist die SVP in der Lage, auch weiterhin konsequent für eine unabhängige und neutrale Schweiz einzustehen sowie für weniger Steuern, Gebühren, Abgaben und gegen Missbräuche aller Art zu kämpfen.

Wir danken Ihnen herzlich für die Unterstützung!