Umorganisation am BBZ Schaffhausen – warum?

Kleine Anfrage vom 17. April 2021

Kantonsrat, von Erhard Stamm

Sehr geehrte Dame und Herren Regierungsräte

Die ganze Schweiz ist stolz auf das duale Berufsbildungssystem. Der Erfolg des dualen Berufsbildungssystem beruht vor allem auf der guten Zusammenarbeit der Kantone und den Branchenverbände, welche üblicherweise in den Aufsichtskommissionen der Berufsfachschulen vertreten sind. Am BBZ Schaffhausen wird momentan kräftig umorganisiert. Die Schulleitung wird neu besetzt, Cafeteria und Gebäudeunterhalt, Reinigung und Sicherheit sollen ausgelagert werden, obwohl sich die bisherige Organisation während Jahrzehnten bewährt hat.
Die Federführung dieser Reorganisation liegt offensichtlich beim Erziehungsdepartement obwohl die Zuständigkeit für grosse Teile dieser Reorganisation bis zum Dezember 2020 bei der Aufsichtskommission des BBZ lag, die Branchenverbände werden nicht einbezogen.
Offensichtlich beruhen die Reorganisationen auf dem Streit zwischen ED und der Aufsichtskommissionen BBZ bzw. dem Streit zwischen dem ED und dem ehemaligen Rektor im Jahre 2019. Schaut man noch genauer hin wird ersichtlich, dass die Schulordnung BBZ in den oben genannten Punkten per Weisung des ED datiert per 01. Dezember 2020 abgeändert worden ist bis die Verordnung zum Einführungsgesetz 412.101 vom Regierungsrat am 15. Dezember 2020 angepasst wurde. Die Regeländerungen sind also kurz vor dem Abgang des vom Volk abgewählten Erziehungsdirektor vollzogen worden. Ich gehe davon aus, dass der neue Erziehungsdirektor in diese kurzfristig vor seinem Amtsantritt erfolgten Regeländerungen nicht einbezogen worden ist.

Es stellen sich für mich daher die folgenden Fragen:

1. Erachtet es der Regierungsrat als zulässig, dass ein Mitglied des Regierungsrat immer wieder per Weisung rechtsgültiges Regelwerk ausser Kraft gesetzt hat?

2. Wurden die Aufsichtskommissionen mit Blick auf die massiven Einschränkungen ihrer Rechte überhaupt je vor den Regeländerungen konsultiert oder wurden sie wie bei der Anstellung des neuen Rektors einfach übergangen?

3. Die Umstrukturierung des BBZ verursacht vorest nur einmal Kosten, z.B. durch externe Studienaufträge oder zusätzliche Stellen am Sekretariat des BBZ. Wie beurteilt der RR das Kosten- Nutzenverhältnis der Reorganisation?

4. Ist der Regierungsrat dazu bereit die gemachten Änderungen zusammen mit der Aufsichtskommissionen nochmals zu überprüfen?

Für Ihre umgehende Antwort danke ich Ihnen im Voraus bestens.