Wärme- und Kälteverbunde, gleich lange Spiesse für alle?

Kleine Anfrage vom 6. Februar 2022

Grosser Stadtrat Schaffhausen, von Markus Leu

An der GSR-Sitzung vom 01.09.2020 stellte ich bei der Behandlung der Vorlage über den Versorgungsauftrag an die Städtischen Werke Schaffhausen (SH POWER) betreffend die Versorgung der Stadt Schaffhausen mit Wärme und Kälte die nachstehend aufgeführten Fragen.

Damals antwortete der Werkreferent auf die gestellten Fragen wie folgt. Zitat: Die Beantwortung der Fragen zu den Gebühren und zur Entschädigung für die Nutzung des öffentlichen Grundes sind recht anspruchsvoll. Auf Grund der kurzen Zeit, die uns für die Abklärung zur Verfügung stand, können wir sie heute nicht abschliessend beantworten.

Als Abteilung der Stadt wird SH POWER grundsätzlich nicht gebührenpflichtig. Bei den Entschädigungen sieht das etwas anders aus. Da bestehen heute schon Regelungen, gemäss denen SH POWER für die Nutzung des öffentlichen Grundes Entschädigungen bezahlt. In diesem Zusammenhang wird uns deshalb sicher auch die Frage der Gleichbehandlung mit Dritten beschäftigen. Ende Zitat:

Nun sind bald 1½ Jahre vergangen und wir haben vom Stadtrat in dieser Angelegenheit nichts mehr gehört. Für mich ist es unverständlich, dass der Stadtrat in der doch langen Zeit anscheinend untätig war. Mit dieser Untätigkeit verschafft der Stadtrat SH POWER einen Marktvorteil (gewollt oder ungewollt, das bleibt dahingestellt), denn für einen privaten Investor ist es entscheidend zu wissen was für Kosten auf ihn zukommen, damit er eine seriöse Kostenberechnung erstellen kann.

Deshalb stelle erneut ich die gleichen und noch zusätzliche Fragen an den Stadtrat.

 1. Ist eine Verleihung des öffentlichen Grundes für den Begünstigten kostenpflichtig?

 2. Wenn ja, gibt es dafür ein Reglement für die Kostenberechnung?

 3. Wenn nein, bis wann können die privaten Investoren mit einem Reglement rechnen?

 4. Im Falle einer Kostenpflicht, muss SH POWER (Im Sinne einer Gleichbehandlung) ebenfalls wie ein priva-ter Investor Verleihungsgebühren bezahlen?

 5. Wie sehen die anscheinend heute schon bestehenden Regelungen mit SH POWER aus?

 6. Ist der Stadtrat überhaupt interessiert an privaten Investoren, oder soll seiner Meinung nach lediglich SH POWER als Investor ins Leitungsnetz auftreten?

Besten Dank für die schnelle Beantwortung meiner Fragen.