Warum spricht der Stadtrat nie die volle Wahrheit?

Kleine Anfrage vom 10. März 2022

Grosser Stadtrat Schaffhausen, von Walter Hotz

Sehr geehrter Herr Stadtpräsident,

sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte

In seiner Vorlage vom 7. September 2021 „KSS Freizeitpark: Optimierung Rechtsform, Finanzierung und Baurecht“ schreibt der Stadtrat: Das Reformpaket zur Optimierung der Genossenschaft sieht neben der Anpassung der Statuten und der Leistungsvereinbarung auch die Erhöhung des Betriebsbeitrages um 165‘000 Franken vor, damit die KSS Genossenschaft künftig in der Lage ist, den Unterhalt ihrer Anlagen mit eigenen Mitteln zu finanzieren. Für die Zukunft wird diese Aussage des Stadtrates von grösster Bedeutung sein, will er nicht endgültig seine Glaubwürdigkeit gegenüber den Steuerzahlerinnen und Steuerzahler der Stadt Schaffhausen verlieren!

Anlässlich der Beratung der Vorlage im Grossen Stadtrat vom 8. März 2022 wurde durch ein Ratsmitglied folgende Aussage, bezüglich der weiteren ausserordentlichen Beiträge (Kantonsbeiträge / Stiftungen) an die KSS Genossenschaft gemacht: Und auch Stiftungsbeiträge können nur generiert werden, wenn die KSS eine gemeinnützige Genossenschaft bleibt. Diese Aussage ist gemäss Einschätzung von Steuerjuristen falsch und wurde vom Stadtrat auch nicht dementiert. Warum hüllte sich der Stadtrat in dieser Frage in Schweigen? Die zuständigen Stadträte, Dr. R. Rohner, Bildungsreferat, und D. Preisig, Finanzreferat, wehrten sich mit Händen und Füssen gegen eine Integration der KSS in die Stadtverwaltung, mit eben der Begründung, dass bei dieser Option keine Stiftungsbeiträge mehr generiert werden können, beziehungsweise die KSS nicht mehr als gemeinnützig eingestuft wird.

Ausgangslage:

In Ziffer 2.3.2 der Vorlage des Stadtrats vom 7. September 2021 “KSS Freizeitpark Schaffhausen: Optimierung Rechtsform, Finanzierung und Baurecht” heisst es: “Die KSS-Genossenschaft ist seit 1982 bei der kantonalen Steuerverwaltung als ausschliesslich gemeinnützig geführt und damit auch steuerbefreit. Die anerkannte Gemeinnützigkeit ist für Zuwendungen wichtig und sollte bei einer Rechtsformanpassung nicht gefährdet werden”. Im Genossenschaftszweck ist die Rede von Gemeinnützigkeit (“Bau und Betrieb einer Kunsteisbahn und eines Freiluftschwimmbades auf gemeinnütziger Basis”). Aus der erwähnten Vorlage und auch der Debatte im Grossen Stadtrat ergeben sich keine Hinweise, dass dieser Zweck oder die Tätigkeit der KSS geändert werden soll. Sofern aber nur die Rechtsform und nicht die Tätigkeit der KSS geändert würde, gilt die Qualifikation “gemeinnützig” weiter! Mit anderen Worten wäre die KSS bei einer Integration in die Stadtverwaltung immer noch gemeinnützig. Damit wäre auch in dieser Konstelation eine finanzielle Unterstützung der KSS seiten seiner bedeutenden Stiftungen mit Sitz im Kanton Schaffhausen möglich,.

Ich bitte deshalb den Stadtrat um Beantwortung folgender Fragen:

1. Wieso hat der Stadtrat den Grossen Stadtrat und die Bevölkerung in Bezug auf die Notwendigkeit der Beibehaltung der Rechtsform Genossenschaft bewusst in die Irre geführt?

2. Entgegen der Aussagen des Stadtrates trifft es nicht zu, dass eine finanzielle Unterstützung der KSS seitens einer bedeutenden Stiftung mit Sitz im Kanton Schaffhausen bei einer Integration der KSS in die Stadtverwaltung

nicht möglich wäre. Ist der Stadtrat bereit, dem Grossen Stadtrat eine neue Vorlage zu unterbreiten, die diesen Umstand berücksichtigt?

Für Ihre umgehende Antwort danke ich Ihnen im Voraus bestens.