Gezieltes Ablenkungsmanöver des Regierungsrates?

Naivität oder absichtliches Ablenkungsmanöver des Regierungsrates zu den Behandlungsmethoden in der Schulzahnklinik?

2. August 2018 von Mariano Fioretti

Absichtliches Ablenkungsmanöver des Regierungsrates?

Mit der kleinen Anfrage vom 7. März 2018 (Nr. 2018/12) habe ich dem Regierungsrat verschiedene Fragen zu den fragwürdigen Behandlungsmethoden in der Schulzahnklinik gestellt. Mittlerweile ist die Antwort eingetroffen. Leider weicht der Regierungsrat den gestellten Fragen aus. Man kann es kaum glauben, was der Regierungsrat alles auf Papier gebracht hat. Der Regierungsrat geht nicht auf die gestellten Fragen ein und das wirft neue Fragen auf. Es ist offensichtlich, dass der Regierungsrat die Ernsthaftigkeit der Fragen nicht erkannt hat. Ist dies ein gezieltes Ablenkungsmanöver um sich so aus der Verantwortung zu schleichen?

 

Ein Zitat der regierungsrätlichen Antwort: «Es gibt an der Schulzahnklinik Schaffhausen (SZK) keine fragwürdigen Behandlungsmethoden; es gibt keine Befunde, die nicht nachvollziehbar sind. Diverse Vorwürfe und Behauptungen, die in den vergangenen Jahren erhoben wurden, haben sich als haltlos herausgestellt, andere wurden fallen gelassen, weil der wissenschaftliche Diskurs weder für die eine noch für die andere Seite Klarheit gebracht hat. Zu keinem Zeitpunkt waren in der Vergangenheit konkrete Beweise oder sachdienliche Hinweise beigebracht worden, die genügend Anhaltspunkte für die Einleitung einer internen oder externen Untersuchung ergeben hätten».

Weiter schreibt der Regierungsrat: «Dass das Erziehungsdepartement erstmals 2017 von einzelnen Zahnärzten über die Vermutung möglicher Patientenabwerbung aus der Schulzahnklink informiert wurde. Es ergaben sich zum damaligen Zeitpunkt jedoch keine konkreten Hinweise in der SZK noch seitens der Zahnärztegesellschaft, welche diese Informationen bestätigt hätten». Diese Aussage darf angezweifelt werden.

Die Aussage des Regierungsrates zur Frage betreffend «Orthopantomogramm» (Röntgenaufnahmen 360°) wirft leider weitere Fragen auf: «Die Schulzahnklinik ist in Anbetracht des jungen Alters der Patienten laut Angaben der Klinikleitung sehr zurückhaltend mit dem Einsatz von Röntgenbildern und setzt sie nur dann ein, wenn sie klinisch indiziert sind». Diese Aussage darf gestützt auf Protokollauszüge angezweifelt werden. Wird hier absichtlich ein Ablenkungsmanöver veranstaltet, um vom eigentlichen Problem abzulenken?

Was die Überweisungen zum Beispiel an das ausserkantonale Zahnärztliche Zentrum Wallisellen AG betrifft, begründet der Regierungsrat wie folgt: «Alle Überweisungen der Schulzahnklinik müssen vom Klinikleiter bewilligt werden. Es handelt sich dabei überwiegend um komplizierte Weisheitszahnextraktionen, Kieferfrakturen und Abweichungen im Mund- und Kieferbereich, welche spezielle Diagnose und Behandlung brauchen (z.B. Tumore, Schleimhautabweichungen, etc.)». Der Klinikleiter bewilligt gemäss Antwort der Regierung die Überweisung auch an seine Privatpraxis, die er im Nachgang an einen Angestellten veräussert haben soll! Was will der Regierungsrat mit diesen Aussagen erreichen? Die Zahnärzte auf dem Platz Schaffhausen sind sehr wohl in der Lage, komplizierte Weisheitszahnextraktionen durchzuführen.

Dass Patienten mit Tumoren und Frakturen sich bei der Schulzahnklinik vorstellen, ist wohl eher nicht der Fall und diese Aussage darf berechtigter Weise in Frage gestellt werden. Will der Regierungsrat hier erneut vom eigentlichen Problem ablenken? Bei den Abwerbungen geht es ganz konkret um die Weisheitszahnextraktionen, welche nach Wallisellen geschickt wurden. Das ist in der Fachorganisation schon seit Jahren ein Thema und wurde mit dem Verantwortlichen der SZK intensiv diskutiert und besprochen. Ausserdem steht auch der Verdacht im Raum, dass kieferorthopädische Fälle der Schulzahnklinik in der oben genannten Praxis in der Grabenstrasse weiter behandelt worden sind.

Der Regierungsrat will keine Antwort auf die Fallzahlen liefern, die klar aufzeigen würden, wie viele Fälle wirklich von der Schulzahnklinik abgezogen wurden. Dies mit der lapidaren Begründung: «Die geforderten Daten unterliegen dem Persönlichkeitsschutz». Das ist eine unhaltbare Aussage und untermauert, dass es dem Regierungsrat wohl nur um Schadensbegrenzung in eigener Sache geht. Es wurden keine Namen gefordert, sondern lediglich die Zahlen, welche die Abwerbungen belegen.

Erst auf massiven öffentlichen Druck hat das Erziehungsdepartement eine interne Untersuchung eingeleitet. Untersuchen sollen die kritischen Fragen ausgerechnet die Personen, die selber im Verdacht stehen, jahrelang Fehler begangen bzw. in der Vorgesetztenrolle untätig zugeschaut zu haben.

Die lapidare Art und Weise, wie der Regierungsrat mit dem Fall Schulzahnklinik umgeht, ist unverantwortlich. Die Gesundheit der Kinder steht auf dem Spiel und es besteht der dringende Verdacht, dass sich einzelne Mitarbeiter der Schulzahnklinik mit Zuweisungen an externe Praxen, an denen sie selbst beteiligt waren, bereichert haben. Es ist an der Zeit, dass der Gesamtregierungsrat endlich seine Aufsichtsplicht wahrnimmt.

In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen:

1. Weshalb geht der Regierungsrat nicht auf die Fragen der kleinen Anfrage 2018/12 ein oder beantwortet diese nur sehr oberflächlich und weshalb verhängte der Regierungsrat den Angestellten einen Maulkorb?

2. Gemäss Regierungsrat ist die freie Zahnarztwahl ein zentrales Element, wie genau will er kontrollieren und vor allem verhindern, dass Patienten der Schulzahnklinik durch deren Mitarbeiter in der privaten Praxis aufgenommen werden?

3. Ist dem Regierungsrat bekannt, dass in der Schulzahnklinik ein Oralscanner 3-Shape Trios (Kostenpunkt ca. 25‘000.- Franken) kostenlos zur Verfügung gestellt wird oder wurde? (Wurde der Oralscanner entfernt und falls ja, mit welcher Begründung?) Wird damit nicht einem Labor ein enormer Vorteil verschafft? Wie wird dieser Vorteil gegenüber anderen Labors begründet und gibt oder gab es finanzielle Anreize?

4. Gemäss Regierungsrat wird das Orthopantomogramm (Röntgenaufnahme 360°) nur äussert zurückhaltend angewendet, wenn dies durch einen Kieferorthopäden klinisch indiziert sei. Wird das Orthopantomogramm ausschliesslich durch einen Kieferorthopäden und nicht durch einen/eine Allgemeinzahnmediziner/in angewendet? Falls nicht, wie begründet der Regierungsrat seine widersprüchliche Aussage?

5. Ist dem Regierungsrat aufgrund seiner internen Untersuchung bekannt, dass die SZK bei allen Kindern bei denen eine «Myofunktionelle Dysfunktion» diagnostiziert wurde, (betrifft etwa 40% der Kinder, welche in den Reihenuntersuchungen abgeklärt wurden) unabhängig vom Alter ein Orthopantomogramm (Röntgenaufnahme 360°) erstellt wird? Warum besteht nach Meinung des Regierungsrates eine Indikation für das strahlenintensivere Orthopantomogramm bei jeder myofunktionellen Behandlung mit Myobrace? Wer schreibt vor, dass dies vor jeder Behandlung notwendig ist? Gibt es Studien, welche eine rechtfertigende Indikation von Orthopantomogrammen bei jeder Myobrace Behandlung empfehlen?

6. Ist dem Regierungsrat bekannt, dass bei Kindern unter 10 Jahren, welche ein oder zweimal pro Jahr beim Zahnarzt geröntgt werden, das Risiko bis zu 5-mal höher ist, an einem Meningiom zu erkranken und bei einem jungen Menschen die Wahrscheinlichkeit höher ist, dass eine möglicherweise durch die Strahlenexposition ausgelöste Erkrankung (z. B. Leukämie oder Krebs) tatsächlich in Erscheinung tritt? Dass der heranwachsende Organismus strahlensensibler ist und daher die Anwendung von Röntgenstrahlung nur dann gerechtfertigt ist, wenn der Nutzen das Strahlenrisiko überwiegt (Art. 28, 29 und 39 StSV). Falls ja, weshalb stoppt er diese Methode nicht unverzüglich, wenn ihm die Kinder so am Herzen liegen?

7. Ist dem Regierungsrat auch bekannt, dass die behandlungswürdige myofunktionelle Dysfunktion bei den schulischen Reihenuntersuchungen fast ausschliesslich von einer einzigen Zahnärztin der Schulzahnklinik diagnostiziert worden ist, während die anderen Zahnärzte und Zahnärztinnen der Schulzahnklinik diese Diagnose kaum stellten bzw. eine entsprechende, spezielle Therapie empfahlen?

8. Ist dem Regierungsrat bekannt, ob die Kieferorthopäden der Schulzahnklinik, in deren Fachschwerpunkt die myofunktionelle Therapie und Dysgnathiebehandlung gehört, überhaupt jemals diese spezielle Therapie durchgeführt haben? Falls ja, wie viele Fälle sind das und wie viele Fälle wurden im Gegensatz dazu von Nicht-Kieferorthopäden behandelt?

9. Wie kommt der Regierungsrat zum Schluss, dass es sich bei den Überweisungen zum Beispiel nach Wallisellen überwiegend um komplizierte Weisheitszahnextraktionen, Kieferfrakturen und Abweichungen im Mund- und Kieferbereich handelt, welche eine spezielle Diagnose und Behandlung brauchen (z.B. Tumore, Schleimhautabweichungen, etc.) und derselbe Zahnarzt in einer privaten Praxis eine Diagnose stellen kann, welche er in der SZK nicht stellen kann? Weshalb wird nebst der Praxis in Wallisellen noch eine Praxis in Winterthur bevorzugt, wenn es in Winterthur mehrere sehr gute kieferchirurgische Praxen mit Verbindungen zur Mund- Kiefer- Gesichtschirurgie der Universität Zürich gibt? Bleibt hier die freie Zahnarztwahl absichtlich auf der Strecke?

10. Wie viele Behandlungen wurden durch die IV oder die öffentliche Hand für (Kieferorthopädie oder Zahnbehandlungen) bezahlt und anschliessend effektiv in der Schulzahnklinik behandelt oder eben in private Praxen abgezogen? Hinweis: Die Patientendossiers werden dem behandelnden Arzt übergeben und sind somit gut zählbar. Bitte genaue Auflistung der letzten fünf Jahre inkl. Höhe der jeweils gesprochen Kostengutsprachen. Es werden keine Namen der Patienten verlangt, sondern lediglich Zahlen und Kosten.

11. Hat es in der Vergangenheit schon Klagen gegen die SZK oder den Kanton gegeben? Falls ja: Wie viele Fälle gab es und wie hoch sind die Gesamtkosten ausgefallen? Wie wurden diese Zahlungen verbucht und wer hat diese Zahlungen genehmigt und ausgelöst? (Bitte detaillierte Auflistung aller Fälle inklusive Kosten und Abrechnungsstellen beilegen.)

12. Hat es in der Vergangenheit Klagen gegeben, welche zu einem Vergleich geführt haben? Falls ja: Um welche Anzahl handelt es sich und welche Kosten wurden mit den Vergleichen ausgelöst? Wie wurden diese Vergleichszahlungen verbucht und wer hat diese Zahlungen genehmigt und ausgelöst? (Bitte detaillierte Auflistung aller Fälle inklusive Kosten und Abrechnungsstellen beilegen.)