Städtisches Monopol für den Betrieb und Unterhalt von Wärme- und Kältenetzen.

Stellungnahme zu dem Interview „Die Stadt will keinen Wildwuchs“ mit dem Direktor SH Power Hagen Pöhnert vom 7. März 2020 in den SHN.

18. März 2020 von Walter Hotz

Zuerst stellt sich die Frage, warum nicht der zuständige Stadtrat als Vorsitzender der Verwaltungskommission der Städtischen Werke Schaffhausen, Stadtpräsident Peter Neukomm, zu der massiven Kritik aus der Industrie und dem Gewerbe, bezüglich der Gründung eines städtischen Monopols für den Betrieb und Unterhalt von Wärme- und Kältenetzen, Stellung nimmt. Einmal mehr stiehlt sich Stadtpräsident Neukomm aus der Verantwortung.

SH Power Direktor Hagen Pöhnert bezieht sich auf die städtische Eigner Strategie für SH Power, die vom Stadtrat und der Verwaltungskommission bewilligt worden ist. Pöhnert geht davon aus, dass die Eigner Strategie einen Grundversorgungsauftrag darstellt. Geprüft wurde es von Christian Schneider, dem pensionierten Stadtschreiber, wie auch schon in der Vergangenheit. Beide Herren gehen davon aus, dass sie hierdurch eine rechtliche Grundlage haben und begründen damit die sogenannte „in-house“ Vergabe der städtischen Verwaltung an SH Power. Weiter führt Pöhnert aus, dass der Stadtrat entscheiden soll ob ein privater Wärmeverbund auf öffentlichem Grund bauen darf. SH Power möchte keinen Wildwuchs, will EKS, BKW und Energie 360 Grad aussen vor halten. Wie im Interview erwähnt, ist privat aber trotzdem nicht gleich privat. Privatwirtschaftliche Beteiligungen der Stadt, wie z. B. an der sasag und der Etawatt sollen hier trotzdem in den Genuss des Monopols auf die Nutzung der Gräben kommen. Pikant ist, dass die sasag mehrheitlich einem Unternehmen aus Zug gehört. Die klärende Eingangsfrage ist und bleibt aber, ob für Kälte- und Wärmenetze ein öffentliches Interesse vorliegt und somit ein Grundversorgungsansatz abzuleiten ist. Eine Eigner Strategie, die vom Grossen Stadtrat vorgelegt wird reicht hierzu für eine Ableitung nicht. Die städtische Verwaltung will, aus wirtschaftlichen Gründen nachvollziehbar, ein Monopol begründen um unter anderem den eigenen Gasabsatz steuern zu können und den Wettbewerb ausschalten zu können. Die nächste Stufe kann dann sein, dass ein Anschlusszwang kommt für Wärmelieferungen über SH Power Wärmeleitungen. Es ist doch bewiesen, dass es gar keinen flächendeckenden Bedarf an Wärme- und Kältenetzen, der einen Grundversorgungsauftrag begründen würde, braucht. Zusammengefasst muss festgehalten werden: - Die Stadt bezieht sich auf die Eigner Strategie für SH Power und leitet hieraus einen Grundversorgungsauftrag ab. Diese Argumentation schreit zum Himmel und ist nicht als gegeben anzusehen. – Sollte die Stadt hier eine rechtliche Fehleinschätzung gemacht haben und den Mitgliedern des Grossen Stadtrates jetzt unterjubeln dass er ja dazu gesagt hat, wäre das mehr als ein „Buebetrickli“. Es wäre eine Täuschung des Parlaments. Die Eigner Strategie muss dem Grossen Stadtrat nochmals zur Beratung vorgelegt werden. Die Mitglieder des Grossen Stadtrates sollten sich hier nicht aufs Glatteis führen lassen, ausser er will das tatsächlich so. Damit würde sich der Grosse Stadtrat gegen die wichtigsten Verbände als Arbeitgeber stellen. - Hagen Pöhnert gibt in seinem Interview ja zu, dass er den Wettbewerb beschränken will und nennt sogar die Unternehmen die er aus dem Wettbewerb befördern will. Fazit: Nichts machen? Der Grosse Stadtrat wird so instrumentalisiert und als Wettbewerbsbeschränker dastehen, der ja gemäss Pöhnert „quasi“ selbst beschlossen hat, dass ein Monopol zu gründen ist. Dies wird weitere Diskussionen mit der Industrie und dem Gewerbe zur Folge haben. Nämlich: Die Beurteilung durch das Obergericht, ergreifen des fakultativen Referendums oder das WEKO (Wettbewerbskommission Schweiz) anfragen wie die das sehen und ob die Interpretation von a. Stadtschreiber Christian Schneider und dem Stadtrat richtig ist. Es wäre durchaus möglich bei der WEKO eine Beratung zu beauftragen. Damit hätte der Stadtrat ebenso wie dann der Steuerzahler eine fundierte Bewertung. Der Steuerzahler hat das Recht, dass der Wettbewerb begünstigt und nicht durch staatliche „Monopole“ eingedämmt wird. Es zeigt sich hier ganz deutlich, dass der Stadtrat Eigeninteressen verfolgt, die dem Steuerzahler entgegengesetzt sind und nicht zu deren Lösung beiträgt, weil er Angst hat, überflüssig zu werden.