SVP wählt Andrea Müller zur Parteipräsidentin.

Die SVP sagt klar Nein zum CO2-Gesetz und lehnt die schädlichen Trinkwasser- und Pestizidinitiativen ab. Ein Ja empfiehlt die SVP für das Covid-19 Gesetz und die Massnahmen zur Terrorbekämpfung. Die Volksinitiative «Mehr Raum für die Nacht» lehnt sie ab.

18. Mai 2021 von Mariano Fioretti

Die SVP des Kantons Schaffhausen wählte an ihrer Partei- und Delegiertenversammlung Andrea Müller zur neuen Präsidentin und fasste die Empfehlungen für die Abstimmungen vom 13. Juni. Die SVP empfiehlt ein klares Nein zum Bundesgesetz «CO2-Gesetz», zu den schädlichen Agrarinitiativen «Sauberes Trinkwasser» und «Keine Pestizide». Ein klares Ja zum Bundesgesetz «Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus» und dem Bundesgesetz «Covid-19 Gesetz». Die kantonale Volksinitiative «Mehr Raum für die Nacht» lehnt sie ab.

Am Montag trafen sich rund 90 Personen zur online Zoom Partei- und ordentlichen Delegiertenversammlung der SVP des Kantons Schaffhausen. Aufgrund der geltenden Covid-19 Bestimmungen hat die SVP des Kantons Schaffhausen ihre Versammlung online per Zoom durchgeführt. Im Zentrum standen die statutarischen Geschäfte, die Vorstandswahlen sowie die Parolen¬fassung für die Abstimmungsvorlagen vom 13. Juni.

Die Delegierten wählten Andrea Müller aus Thayngen ohne Gegenstimme zur neuen Parteipräsidentin. Stadtrat Daniel Preisig verabschiedete Walter Hotz mit einem interessanten Rückblick über seine rund 50 jährige politische Tätigkeit. Die statutarischen Geschäfte wurden seriös und speditiv behandelt.

Die Volksinitiative «Für sauberes Trinkwasser und gesunde Nahrung» wurde durch Ständerat Hannes Germann vorgestellt. «Die Initiative hat mit Trinkwasser nicht zu tun. Sie zielt ausschliesslich auf Direktzahlungen. Sie will Direktzahlungen allen Betrieben streichen, die Pflanzenschutzmittel einsetzen oder Futter für ihre Tiere zukaufen. Damit ist auch der Biolandbau betroffen. Diese Forderungen widersprechen der Marktnachfrage. Die Konsumenten können heute gemäss ihren Werten und Wünsche einkaufen. Schweizer Eier, Schweinefleisch oder Poulet werden zu Luxusprodukten oder verschwinden». Hannes Germann empfahl der Versammlung die Nein Parole. Die Versammlung folgte der Empfehlung und fasste mit 3 Ja zu 73 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung klar die Nein-Parole.

Ständerat Hannes Germann stellte auch die Volksinitiative «Für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide» vor. «Diese Initiative verbietet den Einsatz von synthetischen Pflanzenschutzmitteln. Die biologische Produktion ist mit Mehrkosten verbunden, welche sich im Ladenpreis wiederspiegeln. Die Lebensmittel würden sich massiv verteuern. Lebensmittel aus der Schweiz wären nur noch für Gutbetuchte erschwinglich. Betroffen wäre das Angebot in den Läden und Restaurants. Die biologische Landwirtschaft bringt tiefere Erträge, ist sehr arbeitsintensiv und bei gewissen Kulturen mit hohen Risiken verbunden. Die einheimische Versorgungssicherheit wäre nicht mehr sichergestellt und die Auslandabhängigkeit würde stark ansteigen». Hannes Germann empfahl der Versammlung die Nein Parole. Die Versammlung folgte der Empfehlung und fasste mit 0 Ja zu 78 Nein-Stimmen bei 2 Enthaltungen klar die Nein-Parole.

Das Bundesgesetz «Covid-19 Gesetz» wurde ebenfalls von Hannes Germann vorgestellt. «Im Frühling 2020 stieg die Zahl von Corona Patienten in den Spitälern schnell an und der Bundesrat musste rasch reagieren. Er ergriff Massnahmen, um die Bevölkerung vor einer Virusansteckung und die Spitäler vor einer Überlastung zu schützen. Dabei konnte er sich auf das Epidemiengesetz stützen. Zum anderen beschloss er Massnahmen zur Unterstützung von Menschen und Unternehmen, die unter den wirtschaftlichen Folgen der Pandemie litten. Da das Epidemiengesetz keine solchen Massnahmen vorsieht, stützte sich der Bundesrat dabei direkt auf die Bundesverfassung. Diese erlaubt es dem Bundesrat bei unmittelbar drohender Gefahr per Notrecht Massnahmen zu ergreifen. Solches Notrecht ist stets auf sechs Monate befristet. Das Referendumskomitee kritisiert, das neue Gesetz sei sehr rasch erarbeitet und am Volk vorbei in Kraft gesetzt worden. Inhaltlich enthalte es neben positiven Elementen auch Schädliches wie Subventionen für die Medien. Das wirft berechtigte Fragen bezüglich der unabhängigen Berichterstattung auf». Hannes Germann empfahl der Versammlung die Ja Parole. Die Versammlung folgte der Empfehlung und fasste mit 49 Ja zu 28 Nein-Stimmen bei 3 Enthaltungen die Ja-Parole.

Das Bundesgesetz «CO2-Gesetz» wurde durch Nationalrat Thomas Hurter vorgestellt. «Das CO2-Gesetz verteuert Benzin und Diesel um 12 Rappen pro Liter. Das können sich nur Personen hohem Einkommen problemlos leisten. Das Gesetz verdoppelt die Abgabe auf Heizöl und Gas. Das trifft vor allem Mieter mit kleinem oder mittlerem Einkommen sowie das kleine und mittlere Gewerbe. Mit diesem Gesetz werden Öl- und Gasheizung praktisch verboten. Dies belastet Hauseigentümer mit schmalem Budget massiv, denn eine erneuerbare Heizung ist deutlich teurer und oft unnötig. Versuchen Sie mal im Pensionsalter eine neue Hypothek aufzunehmen, das wird beinahe unmöglich. Die neue Steuer verteuert Flugtickets um bis zu 120 Franken. Das belastet vor allem junge, reisefreudige Menschen oder Familien mit Kindern. Für eine vierköpfige Familie entstehen pro Jahr Mehrkosten bis zu 1000 Franken. Das reisst jeder normalverdienenden Schweizer Familie ein grosses Loch ins Familienbudget. Die Pariser-Klimaziele sollen mit der CO2-Abgabe erreicht werden und Treibhausgase müssen zu 75% im Inland kompensiert werden. Zudem werden Autoimporte mit Strafzöllen noch stärker verteuert. Zu beachten ist, dass die Schweiz mit ihren jährlich 40 Mio. Tonnen CO2-Ausstoss gerade mal 0,1% des globalen Ausstosses zu verantworten hat». Thomas Hurter empfahl das schädliche CO2-Gesetz zur Ablehnung. Versammlung die Nein Parole. Die Versammlung folgte der Empfehlung von Thomas Hurter und fasste klar mit 1 Ja zu 74 Nein-Stimmen bei 3 Enthaltungen klar die Nein-Parole.

Thomas Hurter stellte auch das Bundesgesetz über «Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus» vor. «Seit den Anschlägen von Paris im Jahr 2015 haben terroristisch motivierte Täter in Europa mehrere Dutzend Attentate verübt. Laut dem Nachrichtendienst des Bundes (NDB) bleibt die Terrorbedrohung auch in der Schweiz erhöht. Heute kann die Polizei in der Regel erst einschreiten, wenn eine Person eine Straftat begangen hat. Um terroristische Anschläge verhindern zu können, haben Bundesrat und Parlament mit dem Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT) eine neue rechtliche Grundlage geschaffen: Künftig kann die Polizei präventiv besser eingreifen. Gegen das Gesetz wurde das Referendum ergriffen. Die neuen gesetzlichen Bestimmungen erlauben es der Polizei, früher und präventiv einzuschreiten, wenn konkrete und aktuelle Anhaltspunkte vorliegen, dass von einer Person eine terroristische Gefahr ausgeht. Terroristische Gefährder können auf Antrag eines Kantons, des NDB oder allenfalls einer Gemeinde künftig zu Gesprächen aufgeboten werden. Sie können verpflichtet werden, sich regelmässig bei der Polizei zu melden. Es können zudem Ausreise- und Kontaktverbote erlassen werden. Was nach den diversen Anschlägen in Europa sehr wohl angebracht ist. Von Gegnern wird kritisiert, dass die Schweiz bei einer Annahme wohl das schärfste Terrorbekämpfungsgesetz hat». Thomas Hurter empfahl der Versammlung die Ja Parole. Die Versammlung folgte der Empfehlung und fasste mit 58 Ja zu 16 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung die Ja-Parole.

Die kantonale Volksinitiative «Mehr Raum für die Nacht» wurde von Kantonsrat Herbert Hirsiger vorgestellt. «Die Initianten argumentieren, dass auch in unserem mehrheitlich ländlichen Kanton die Lichtverschmutzung mehr und mehr zunimmt. Deren Folgen werden immer deutlicher erkennbar: Massives Insektensterben durch Lichtlockung, Stress, Erschöpfung und Orientierungslosigkeit bei den Vögeln durch Lichtabstrahlung. Verhaltensveränderung bei Fischen und Pflanzen durch die Aufhellung der Nacht. Zerstörung des nächtlichen Ökosystems durch die Zunahme der Lichtmenge, Schlafstörungen beim Menschen durch Lichtimmissionen. Wir sehen kaum Sterne aufgrund der massiven Lichtaufhellung des nächtlichen Himmels. Die Initiative bringt sehr grosse Einschränkungen bei der Beleuchtung. Die Sicherheit könnte dadurch beeinträchtigt werden und Verbote würden Überhand nehmen, welche durch eine Amtsstelle kontrolliert und sanktioniert werden müsste. Es würde bedeuten, dass alle noch so kleinen Aussenlampen bewilligt werden müssten. Das ist weder den Verursachern noch den Vollzugsbehörden zuzumuten und würde zu einer nicht mehr zu rechtfertigenden Bürokratie führen. Eine solche Bewilligungspflicht ist auch unnötig. Zukünftig müsste wohl auch auf die traditionelle Weihnachtsbeleuchtung verzichtet werden». Herbert Hirsiger empfahl der Versammlung die Initiative zur Ablehnung. Die Versammlung folgt der Empfehlung und fasste mit 1 Ja zu 70 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung klar die Nein-Parole.