Anpassung Tarifvergünstigungen Kinderbetreuung: Schluss mit Subventionen nach dem Giesskannen-Prinzip!

Motion vom 24. November 2010

Grosser Stadtrat Schaffhausen, von Daniel Preisig

Der Stadtrat wird eingeladen, das Beitragsreglement (RSS 680.3 ), die Tarife (RSS 680.3a ) und sofern notwendig auch die Verordnung über die Subventionierung (RSS 680.1 ) für ausserfamiliäre Kinderbetreuung anzupassen.

In den Genuss von vergünstigten Tarifen sollen gezielt nur Familien oder Elternteile kommen, bei denen aufgrund der Einkommens- und Vermögenssituation eine soziale Notwendigkeit besteht und die während der Betreuungszeit eine Berufstätigkeit, Aus- bzw. Weiterbildung oder eine andere unterstützungswürdige Tätigkeit nachweisen können. Der Maximaltarif muss die Vollkosten (inkl. Abschreibungen der Investitionen) vollumfänglich decken.

Die Stadt Schaffhausen subventioniert seit 2006 Kinderkrippen, Kinderhorte (Tagesschulen) und Mittagstische auf der Basis der so genannten «Verordnung über die Subventionierung der familienergänzenden Kinderbetreuung». Die vom Stimmvolk seinerzeit gutgeheissene Verordnung schreibt vor, dass die Subventionierung «prioritär» dann erfolgen soll, wenn dies «aus sozialen Gründen notwendig ist». Darauf abgestützt hat der Stadtrat (nicht das Volk, und auch nicht das Parlament) ein Beitragsreglement erlassen, das die Subventionierung bis zu einem Brutto-Einkommen von sage und schreibe 120`000 Fr. Jahreseinkommen vorsieht! Das Vermögen wird nicht überprüft. Ebenfalls keine Bedingung für vergünstigte Tarife ist der Nachweis über eine Berufstätigkeit (oder eine andere unterstützungswürdige Tätigkeit) während der ver¬gün¬stigten Fremd¬betreuung. Hinzu kommt, dass die Maximaltarife nicht den wahren Vollkosten entsprechen (müssen). Die Stadt sub¬ven¬tioniert heute die Kinderbetreuung in einem hohen Masse, und zwar auch dort, wo es eigentlich keine finanziellen Engpässe gibt und deshalb keine Notwendigkeit besteht.

Das zeigt sich auch in der geringen Kostendeckung. Nur ein verschwindend kleiner Teil der Betriebs-Ausgaben kommen in Form von Eltern- und Firmenbeiträgen zurück. Bei den städtischen Kinderkrippen Rinkengässchen, Forsthaus und Rosengasse beträgt die Kostendeckung durchschnittlich gerade mal 34% . Bei der städtischen Tagesschule kommen nicht einmal 18% der Kosten als Elternbeiträge zurück. Noch schlechter würden die Zahlen aussehen, wenn die Abschreibungs-Kosten aus den Investitionen reingerechnet würden, wie das natürlich für eine saubere Vollkostenrechnung notwendig wäre.

Wir müssen erkennen, dass sich in der Stadt Schaffhausen ein Finanzierungsmodell nach dem Giesskannen-Prinzip etabliert hat. Das führt einerseits zu explodierenden Kosten, andererseits werden dadurch selbsterziehende Eltern massiv benachteiligt und falsche Anreize geschaffen. Seit Jahren wehrt sich die SVP gegen die finanzielle Besserstellung der Fremdbetreuung mittels einseitigen Subventionen. Staatliche Hilfe in der Not ist richtig, die Subventionierung eines trendigen Lebensstils für Doppelverdiener ist falsch. Es ist falsch, wenn der Staat mit einseitigen Subventionen jungen Eltern ein ganz bestimmtes, ideologisches Familienbild aufzwängen will. Die Kindererziehung ist keine Staatsaufgabe.

Für die staatliche Kinderbetreuung geben wir bereits heute jährlich satte 4.5 Mio. Franken aus. Demgegenüber stehen Einnahmen von nur rund 1 Mio. Franken. Es bleibt also eine jährliche Belastung von 3.5 Mio. Franken am Steuerzahler hängen. Tendenz stark steigend. Die Umsetzung der Motion «Ausbau von Hortplätzen – Jetzt!», welche am 12.11.2010 mit knapper Mehrheit erheblich erklärt wurde, wird weitere Mehrkosten von 1.5 Mio. Franken verursachen .

Auf die Subventionierungspolitik angesprochen, argumentiert der Stadtrat, man müsse auch auf die gesunde Durchmischung achten. Vor allem aber würden bei höheren Tarifen die Eltern andere Angebote suchen und das Krippenangebot wäre nicht attraktiv genug . Bereits auf 2008 wurden die Subventionen für Mittagstische erhöht. Begründung damals: Die Mittagstische (ohne Zusatzangebot) mit den höheren Preisen wären gegenüber dem Angebot von privaten nicht konkurrenzfähig . Wir reiben uns die Augen. Hier wird offenbar ein künstlicher Bedarf geschaffen und die Privatwirtschaft unfair benachteiligt. Ist die Nachfrage für die staatlichen Angebote nicht gross genug, wird einfach mehr subventioniert. Wir sind der Meinung, dass dies nicht im Sinne des Stimmvolkes war, als dieses seinerzeit die Verordnung guthiess und deshalb ein Korrekturbedarf besteht.

Diese Motion richtet sich nicht gegen die Fremdbetreuungs-Angebote. Die Möglichkeit der Fremdbetreuung ist zweifelsfrei für einige Familien wichtig und deshalb sind solche Angebote auch ein Standortvorteil. Aber: Beim Subventionsmodell besteht eindeutig Handlungsbedarf! Die Abkehr von der Subventionierung nach dem Giesskannenprinzip schafft die Grundlage für die kostenverträgliche Umsetzung des weiteren Ausbaus der Kinderbetreuung.

Gerne erwarten wir vom Stadtrat einen konkreten Umsetzungsvorschlag mit reduzierten Tarifvergünstigungen sowie verfeinerten Bedingungen für die Vergünstigungen.

Mit besten Grüssen

Daniel Preisig

Grossstadtrat Junge SVP Schaffhausen