Rayonverbot - Schläger haben im kleinen Freizeitparadies nichts zu suchen!

Kleine Anfrage vom 7. April 2009

Kantonsrat, von Andreas Gnädinger

Gewalttätige Auseinandersetzungen gehören in der Altstadt Schaffhausen und vor der Kammgarn an den Wochenenden nach Berichten der Polizei zur Tagesordnung. Von Pöbeleien, über Beleidigungen von Polizisten, Schlägereien, Raub bis zu Messerstechereien ist alles vorzufinden.

Diese Zustände wollen der Stadtrat Schaffhausen und der Regierungsrat – wie in kleinen Paradiesen üblich – mit Arbeitsgruppen, Streetworkern und Plakataktionen bekämpfen. Anstatt gegen den Kern des Übels – die Schläger und Unruhestifter – vorzugehen, wird diskutiert, ob die Polizeistunde wieder eingeführt werden soll. Nutzbringende und klare Massnahmen, die für die Schläger, nicht aber für die friedlichen Altstadtbesucher einschneidend sind, werden nicht in Betracht gezogen. Eigentlich müsste das Problem aber an der Wurzel gepackt werden. Leute, die sich in unserer Altstadt nicht zu benehmen wissen, müssen spürbar bestraft oder / und von den friedlichen Altstadtbesuchern ferngehalten werden.

Eine solche klare, nutzbringende und harte - aber meines Erachtens bei Schlägern durchaus angebrachte - Massnahme bestünde für mich in einem Rayonverbot für Schläger. Das Rayonverbot beinhaltete ein Wegweisungsrecht von bekannten Schlägern von bestimmten Plätzen während einer bestimmten und begrenzten Zeit. Da anzunehmen ist, dass immer wieder die gleichen Personen in Schlägereien involviert sind, kann davon ausgegangen werden, dass schon mit der Wegweisung von einigen wenigen gewaltbereiten Individuen sich das Klima in der Altstadt markant verbessern würde.

Ich bitte den Regierungsrat, folgende Fragen zu diesem Thema zu beantworten:

1. Ist es richtig, dass immer wieder dieselben Personen Schlägereien provozieren, respektive in Schlägereien verwickelt
     sind? Wie viele solcher notorischer Schläger und Unruhestifter sind bisher bei der Polizei bekannt? Welche Strafen wurden
     gegen sie verhängt?

2. Die Schauplätze der Gewaltanwendung sind in Schaffhausen in der subjektiven Wahrnehmung örtlich relativ gut
     eingrenzbar. Es handelt sich um das Kammgarnareal, die Umgebung Stadthaus, Vorstadt und den Bahnhof. Lässt sich diese
     subjektive Wahrnehmung bez. Lokalisierung der Gewalttaten mit polizeilichen Akten belegen?

3. Könnte nach Auffassung des Regierungsrates ein Rayonverbot für Schläger darin bestehen, dass Einzelpersonen während
     den Abend- und Nachtstunden aus der Altstadt, respektive vom Kammgarnhof verwiesen werden? Wenn ja: Für welchen
     Zeitraum wäre ein solches Rayonverbot sinnvoll, respektive zulässig?

4. Für welche konkreten Gewalttaten wäre es nach Meinung des Regierungsrates sinnvoll, ein Rayonverbot zu verhängen?
     Für welchen Zeitraum könnte eine solche Massnahme verhängt werden?

5. Wäre es nach Meinung des Regierungsrates möglich, dass die Polizei solche Rayonverbote verhängen kann? Wenn ja: Für
     welchen Zeitraum?

6. Wäre es nach Meinung des Regierungsrates notwendig, dass ein Rayonverbot durch ein Gericht verhängt oder überprüft
     wird? Falls ja: Wie würde nach Meinung des Regierungsrates ein effizienter und nutzbringender, also unbürokratischer
     Ablauf der Verfügung oder Überprüfung eines Rayonverbots durch ein Gericht aussehen?

7. Welche Sanktionen könnten beim Verstoss gegen ein Rayonverbot verhängt werden?

8. Hat der Regierungsrat bis heute in Erwägung gezogen, ein Rayonverbot für Schläger in der kantonalen Gesetzgebung zu
     verankern? Wenn ja: Weshalb wurde dieses Vorhaben nicht in die Praxis umgesetzt? Wenn nein: Ist der Regierungsrat
     bereit, ein Rayonverbot eingehend zu prüfen und eine Vorlage auszuarbeiten?

Für die – für jede Fragen gesonderte – Beantwortung danke ich Ihnen schon heute bestens.