Steuerliche Attraktivierung des Wohnstandortes Schaffhausen

13. Februar 2022

Kantonal

Abstimmungsempfehlung: Ja

Teilrevision des Gesetzes über die direkten Steuern «Steuerliche Attraktivierung des Wohnstandortes Schaffhausen»

Auszug aus der Medienmitteilung zur Parolenfassung:

Kantonsrat Daniel Preisig stellte der Versammlung die beiden kantonalen Steuervorlagen vor. «Es ist Zeit, dass wir aufhören, den Leuten das Geld aus der Tasche zu ziehen, das der Kanton gar nicht braucht!» sagte Kantonsrat Preisig mit Blick auf die fast 400 Mio. Franken Überschuss, welche der Kanton in den vergangenen fünf Jahren verzeichnen durfte. «Der Kanton steht finanziell ausgezeichnet da und es ist wichtig, dass wir diese Chance nutzen, um endlich auch im Bereich der natürlichen Personen steuerlich konkurrenzfähig zu werden.» Neben den bereits beschlossenen 8%-igen Steuerfusssenkung werden die Schaffhauserinnen und Schaffhauser mit den Steuervorlagen um weitere 2% und gezielten Massnahmen entlastet: Mit der ausgewogenen Erhöhung der Versicherungs- und Sozialabzüge sowie der Anpassung des Tarifs für die Vermögenssteuer im Bereich des Mittelstandes wird eine zusätzliche Entlastung von durchschnittlich 5% der Kantonssteuern erreicht. «Die Gesamtentlastung von durchschnittlich 15% katapultiert den Kanton Schaffhausen im Steuerwettbewerb in den konkurrenzfähigen Bereich» fasste Preisig die Vorlagen zusammen. Mit der Halbierung der Mindest- und Minimalsteuer werden zudem gezielt kleinere Unternehmen entlastet, welche in der Corona-Krise stark gelitten haben. Regierungspräsidentin Cornelia Stamm Hurter ergänzte in der Diskussion: «Mit den beiden Steuervorlagen werden Familien, KMU und der Mittelstand gezielt entlastet.» Hermann Schlatter, Präsident der SVP Stadt und Steuerexperte, erklärte die Anpassung der Vermögenssteuer im Detail und empfahl die Steuervorlagen zur Annahme. Die Versammlung fasste nach kurzer Diskussion 2x einstimmig die Ja-Parole.