Umsetzung ohne Vorlage?

Wann legt der Stadtrat die ideologische Brille endlich ab?

Kleine Anfrage vom 23. März 2021

Grosser Stadtrat Schaffhausen, von Mariano Fioretti

Sehr geehrter Herr Stadtpräsident

Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte

An der vergangenen Grossstadtratssitzung vom 9. März 2021 traute man seinen Ohren nicht, als Stadträtin Christine Thommen die Meinung des Stadtrats zum Postulat „autofreie Sonntage“ präsentierte. Dass sich die links-grüne Mehrheit im Stadtrat riesig über ideologische Vorstösse freut, welche den motorisierten Verkehr schikaniert, ist nichts Neues. Doch wie der Stadtrat mit dem Postulat nach der Überweisung umgehen will, schlägt dem Fass den Boden raus.

 

An dieser Stelle muss dem Stadtrat wohl Art. 57 Abs. 6 der Geschäftsordnung des Grossen Stadtrates in Erinnerung gerufen werden, denn dieser regelt die Behandlung von überwiesenen Motionen und Postulate. Dass sich der Stadtrat über die Geschäftsordnung stellt und diese ausser Kraft setzt, ist an Überheblichkeit wohl kaum mehr zu toppen. Wer es sich noch einmal zu Gemüte führen möchte, kann dies gerne über den folgenden Link: https://www.youtube.com/watch?v=8sI_b7kjW2o ab dem Zeitpunkt: 1:12:00 tun.

Der Stadtrat verzichtet auf einen Bericht und Antrag. Er setzt den Vorstoss der natürlich ganz nach seinem Gusto ausgefallen ist 1 zu 1 um. Was die ganze Verkehrsschikane kostet, scheint den Stadtrat nicht zu kümmern und erfahren soll es auch niemand. Das Parlament hat somit keine Möglichkeit, etwas dazu zu sagen, weil auf einen Bericht verzichtet wird. Anschliessend soll das Postulat mit der Vorlage der hängigen Postulate und Motionen abgeschrieben werden. Dieses Vorgehen erinnert einem doch eher an Nordkorea, aber mit Sicherheit nicht an die politischen Regeln in Schaffhausen.

In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen:

1. Aufgrund welcher Rechtsgrundlage verzichtet der Stadtrat auf einen Bericht und Antrag?

2. Aus welchem Grund setzt sich der links-grüne Stadtrat über die Geschäftsordnung des Grossen Stadtrates?

3. Wird der Stadtrat in Zukunft bei Vorstössen welche nach seinem Gusto eingereicht und überwiesen werden auf einen Bericht und Antrag verzichten? Falls nein, weshalb tut er es im genannten Fall?

4. Welche Kosten löst die Verkehrsschikane pro Tag und Jahr aus? (Umleitungen VBSH, etc.)

5. Wie und wo gedenkt der Stadtrat diese Kosten zu verbuchen?

Für Ihre umgehende Antwort danke ich Ihnen im Voraus bestens.