Keine Abschreibung unerledigter parlamentarischer Vorstösse

Die SVP/EDU-Fraktion nimmt zusammen mit der bürgerlich-liberalen Fraktion Stellung zum unverständlichen Antrag des Stadtrates, die Motion Wullschleger ohne Erledigung abzuschreiben.

7. August 2012 von Walter Hotz

Symbol der gescheiterten Finanzpolitik des Stadtrates: 10 Jahre alte Motion Wullschleger

Seit über 10 Jahren wartet die Schaffhauser Bevölkerung auf die Umsetzung der Motion Wullschleger. Jetzt versucht der Stadtrat, sich diesen unbequemen parlamentarischen Auftrag kurz vor den Wahlen vom Hals zu schaffen, indem er die Motion unverrichteter Dinge zur Abschreibung beantragt. Und dies obwohl die Finanzlage nach wie vor besorgniserregend, die Steuern wenig konkurrenzfähig und das Ausgabenwachstum ungebremst sind. Wenn das Parlament seine Glaubwürdigkeit behalten will, kommt eine Abschreibung eines unerledigten parlamentarischen Auftrages nicht in Frage.

Vor über einem Jahrzehnt erteilte das Parlament dem Stadtrat einen klaren, verbindlichen Auftrag: Am 15. Januar 2002 wurde die Motion „Gesunde und attraktive Finanzen“ überwiesen. Jetzt – drei Wochen vor den Wahlen – versucht der Stadtrat, sich mit einer Medienkonferenz in ein gutes Licht zu stellen: Die Motion sei abzuschreiben, weil die Forderungen „teilweise“ (so die abenteuerliche, stadträtliche Sprachregelung) erfüllt seien.

Die Fakten zeigen ein anderes Bild:

  • In den letzten 10 Jahren (2001 bis 2011) sind die Ausgaben der Stadt um +34 Mio. Franken angestiegen, was einer Zunahme von +18% entspricht. Die Motion Wullschleger verlangt eine Aufwandreduktion um -10%.
  • Im Grunde sind die Ausgaben um +40 Mio. Franken angestiegen, denn die Stadt konnte im Rahmen der Neuregelung des Finanzausgleichs – ab dem Jahr 2008 - Aufgaben im Umfang von ca. 6 Mio. Franken dem Kanton abtreten.
  • Auch der Abbau der Schulden – wie in der Motion verlangt – ist dem Stadtrat nicht gelungen. Die festen Schulden stiegen im Zeitraum von 2001 bis 2011 von 151 auf 168 Mio. Fr. an.
  • Die mit viel Pomp angekündigten Entlastungsprogramme (SLA1 und 2) sind in Tat und Wahrheit kosmetische Retouchen oder Gebührenerhöhungsprogramme. Die Programme bewirken eine Entlastung von läppischen 7 Promille des Haushaltes. Die meisten Massnahmen sind kosmetische Optimierungen in verschiedenen Verwaltungsabteilungen. Parkplätze und Standplätze auf öffentlichem Grund sollen teurer werden. Und sogar für das Totentuch bittet der Stadtrat die Leute zur Kasse. Seit Jahren weigert sich der Stadtrat aus ideologischen Gründen, Effizienzsteigerungen ernsthaft zu prüfen und die Verwaltung schlanker und leistungsfähiger zu machen. Zudem resultiert der grösste Anteil des Sparpotentials der SLA2 (2,2 Mio. Franken) auf höheren Ablieferungen der städtischen Werke, die aufgrund einer vom Parlament in der letzten Legislatur beschlossenen Ablieferungspraxis ohnehin angefallen wären.
  • Trotz der meist kantonal verordneten Steuerentlastungen der letzten Jahre sind unsere Steuern nach wie vor wenig konkurrenzfähig. Die Leute laufen uns immer noch über den Rhein, oder in steuergünstigere Schaffhauser Landgemeinden davon.

Parlamentarische Aufträge sind die wichtigsten, demokratischen Instrumente eines Parlamentes. Mit Motionen und Postulaten nehmen Parlamentarier direkten Einfluss. Wenn wir die Glaubwürdigkeit des Parlamentes behalten wollen, kommt eine Abschreibung einer unerledigten Motion nicht in Frage. Die Arbeitsverweigerung des Stadtrates darf nicht goutiert werden. Im Gegenteil: Parlamentarische Aufträge verjähren nicht.

Walter Hotz
Bürgerlich-liberale Fraktion und SVP/EDU-Fraktion