Kündigung Mietwohnungen durch kantonales Sozialamt - Kleine Anfrage von Markus Müller

24. Juli 2025 von Markus Müller

Wie den Medien zu entnehmen ist, hat das kantonale Sozialamt zehn Mietparteien die Wohnung welche im Besitz des Kantons sind, per Ende September gekündigt. Das wirft doch einige Fragen auf bezüglich Legitimität und Vorgehensweise.

Ich unterbreite dem Regierungsrat deshalb folgende Fragen:

  1. Wem genau gehören die zur Diskussion stehenden 24 Wohnungen?
  2. Laut Medien verwaltet das Sozialamt die Wohnungen. Hat das Sozialamt freie Hand und die Kompetenz Wohnungen zu kündigen?
  3. Ist der Regierungsrat darüber vorgängig informiert worden, mindestens der entsprechende Departements Vorsteher?
  4. Laut Medien äusserte sich der kantonale Asyl- und Flüchtlingskoordinator, dem die Nutzung der Wohnungen offenbar unterstellt werden sollen, wie folgt: „Bei den Mieterinnen und Mietern, die eine Kündigung erhalten haben, handle es sich aber nicht um besonders schutzbedürftige Personen, sondern mündige Erwachsene, welchen man eine Suche auf dem Wohnungsmarkt zumuten kann".
    1. Ist die Regierung nicht auch der Meinung diese Äusserung sei sehr zynisch?
    2. Zu welcher Miete werden die Wohnungen aktuell vermietet?
    3. An wen sind die gekündigten Wohnungen aktuell vermietet, Familien mit Kindern, Einzelpersonen?
    4. Ist die Kündigung einer so grossen Anzahl Wohnungen auf Ende September mitten in der Sommerferienzeit eines Sozialamts würdig? Wie schätzt die Regierung die Chance ein überhaupt kurzfristig eine Wohnung zu finden?
    5. Wie wird die Miete, wenn überhaupt gefunden, einer gleichwertige Wohnung auf dem aktuellen Wohnungsmarkt eingeschätzt?

Besten Dank für die Beantwortung meiner Fragen.