Thomas Stamm fordert: Kunstprojekt stoppen!

In einem Postulat bemängelt Grossstadtrat Thomas Stamm, dass die Honorarkosten von 90'000 Franken dem Parlament vorenthalten wurden.

26. Februar 2024 von Thomas Stamm

Der Stadtrat wird beauftragt, sofort zu prüfen und umgehend die Massnahme zu ergreifen, das soziale Kunstprojekt gemäss Budgetbeschluss vom 28.11.2023 zu stoppen und einzustellen. Es ist dem Grossen Stadtrat mit dem Bericht eine Schlussabrechnung vorzulegen.  

Zur Begründung:

In der Antwort vom 16.2.2024 zur KA “Fragen zum Kunstprojekt – Antworten verweigert”, beschreibt die zuständige Sicherheitsreferentin Christine Thommen zur Frage des Honorars, dass das Honorar 90‘000 Fr. an die beiden Kunstschaffenden beträgt, was mehr als dem ganzen städtischen Anteil an diesem Projekt entspricht. 

In der Rats- und Budgetdebatte am 28.11.23 habe ich der Sicherheitsreferentin vor der Abstimmung im Parlament explizit zwei Fragen gestellt:

-          Wie hoch ist das Honorar an die Künstler?

-          Wie hoch ist der Materialanteil an diesem Projekt?

Die Sicherheitsreferentin antwortete mir in der Budgetdebatte: “Diese Fragen hätten sie in der Kommission stellen sollen.” Festzuhalten ist, dass in der GPK keine einzige Auskunft über die Form oder den Inhalt dieses Projektes bekannt gegeben wurde. Die GPK tappte komplett im Dunkeln ohne jegliche Informationen trotz mehrmaligen Nachfragens. Erst in der Budgedebatte hatte die Sicherheitsreferentin ein paar Angaben zum Projekt bekannt gegeben. Ich konnte also diese Fragen gar nicht in der Kommission, sondern erst in der Budgetdebatte stellen.

Bekanntlich ist die Abstimmung im Parlament dann mit 15:16 Stimmen zugunsten des Kunstprojektes ausgegangen. 

Fakt ist: Hätte das Parlament die Höhe dieser 90‘000 Fr. Honorarkosten gekannt, wäre die Abstimmung zu Ungunsten des Projektes ausgefallen. Da die Sicherheitsreferentin die Verträge mit den Künstlern bereits unterschrieben hatte, hat sie somit die Honorarkosten zum Zeitpunkt meiner Frage im Parlament ausdrücklich gekannt. Sie hat das Parlament im Wissen, dass diese 90‘000 Fr. eine Abstimmungsrelevante Information darstellt, bewusst nicht über diese Honorarkosten informiert um das Projekt nicht zu gefährden.

Hier liegt ein unredliches Verhalten seitens der Sicherheitsreferentin Christine Thommen vor. Wider besseren Wissens, hat sie das Parlament nicht über diese horrenden Honorarkosten informiert.

Mit der Überweisung des Postulates korrigiert das Parlament eine Abstimmung, welche nur mit einer einzigen
Stimme Unterschied ausgefallen ist. Das Parlament erhält mit diesem Postulat die Möglichkeit, in vollständiger Kenntnis des Projektumfanges und der Verwendung der 75‘000 Fr. Steuergelder dieses Projekt neu zu würdigen. 

Zur transparenten Information an das Parlament:

Folgende Rechtsmittel wurden geprüft:

-          Abstimmungsbeschwerde; Frist der Veröffentlichung abgelaufen

-          Aufsichtsbeschwerde; Zum Zeitpunkt der Abgabe dieses Postulates, noch offen ob sie eingereicht wird. Jedoch erfolgt bei der Aufsichtsbeschwerde nur eine Feststellung oder Rüge ohne eine Inhaltliche Auswirkung. 

Das Ratsprotokoll finden Sie hier ab Seite 48:

https://www.stadt-schaffhausen.ch/fileadmin/Redaktoren/Dokumente_NiF/Protokolle/2023/19_20_21_ProtokollRat19_20_21_28_11_2023.pdf