Parlamentarische Aufsicht über die Justiz: Zuständigkeit und Grenzen bei der Prüfung des Amtsgerichts - Kleine Anfrage von Walter Hotz

Im Zusammenhang mit der Beratung des Amtsberichts 2024 des Obergerichts des Kantons Schaffhausen im Kantonsrat hat sich gezeigt, dass die Frage der Verantwortlichkeit des Parlaments bei der Behandlung und Genehmigung dieses Berichts nicht abschliessend geklärt ist – zumindest nicht im politischen Bewusstsein.
Im konkreten Fall wurde von Seiten des Obergerichts auf Kritik an einem seiner Entscheide mit Verweis auf ein rechtswissenschaftliches Gutachten reagiert, das im Schweizerischen Zentralblatt für Staats- und Verwaltungsrecht erschienen sei. Gleichzeitig wurde aus politischen Kreisen kritisiert, dass es dem Kantonsrat nicht zustehe, inhaltliche Bewertungen zu gerichtlichen Entscheiden vorzunehmen.
Im Zusammenhang mit der Beratung des Amtsberichts 2024 des Obergerichts des Kantons Schaffhausen im Kantonsrat hat sich gezeigt, dass die Frage der Verantwortlichkeit des Parlaments bei der Behandlung und Genehmigung dieses Berichts nicht abschliessend geklärt ist – zumindest nicht im politischen Bewusstsein.
Im konkreten Fall wurde von Seiten des Obergerichts auf Kritik an einem seiner Entscheide mit Verweis auf ein rechtswissenschaftliches Gutachten reagiert, das im Schweizerischen Zentralblatt für Staats- und Verwaltungsrecht erschienen sei. Gleichzeitig wurde aus politischen Kreisen kritisiert, dass es dem Kantonsrat nicht zustehe, inhaltliche Bewertungen zu gerichtlichen Entscheiden vorzunehmen.
Vor diesem Hintergrund bitte ich den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:
- Wie definiert der Regierungsrat die Funktion des Kantonsrats bei der Behandlung des Amtsberichts des Obergerichts?
- Handelt es sich um eine rein formelle Kenntnisnahme oder um eine inhaltliche Prüfung mit politischer Verantwortung? - Welche rechtliche oder institutionelle Wirkung hat die Genehmigung (bzw. Nichtgenehmigung) des Amtsberichts durch den Kantonsrat?
- Wie beurteilt der Regierungsrat den Handlungsspielraum des Kantonsrats in Fällen, in denen der Bericht des Obergerichts Entscheidungen enthält (oder eben nicht enthält), die in der Öffentlichkeit oder im Parlament kontrovers diskutiert werden?
- Ist der Regierungsrat der Auffassung, dass sich der Kantonsrat zu Fragen der richterlichen Unabhängigkeit, allfälliger Befangenheit oder struktureller Nähe innerhalb der Justiz äussern darf bzw. soll – oder liegt dies aus seiner Sicht ausserhalb des politischen Mandats des Parlaments?
- Wie stellt der Regierungsrat sicher, dass der Kantonsrat bei der Prüfung solcher Amtsberichte über ausreichende Informationen und rechtliche Grundlagen verfügt, um seiner Kontroll- und Genehmigungsfunktion angemessen nachzukommen?
Ich danke dem Regierungsrat für die Beantwortung dieser Fragen und erwarte mit Interesse seine Sicht auf die Rolle des Parlaments in der institutionellen Kontrolle der Justizorgane.