SVP sagt Ja zum ITSH- und zum Schulgesetz!

SVP sagt Ja zum Gesetz über die Informatik Schaffhausen «ITSH-Gesetz» und zur Teilrevision des Schulgesetzes.

14. Februar 2023 von Mariano Fioretti

Parteiversammlung in der KSS-Freizeitanlage

Die SVP des Kantons Schaffhausen fasste die Abstimmungsempfehlungen zu den kantonalen Abstimmungsvorlagen für den 12. März 2023. Die SVP sagt ja zum Gesetz über die Informatik Schaffhausen «ITSH-Gesetz» und zur Teilrevision des Schulgesetzes. Parteipräsidentin Andrea Müller durfte rund 60 Mitglieder und Gäste zur Parteiversammlung auf der KSS in Schaffhausen begrüssen.

Fraktionspräsident Peter Scheck stellte das Gesetz über die Informatik Schaffhausen «ITSH-Gesetz/KSD» vor. «Bis jetzt hat die KSD für ihre beiden Eigentümer (Kanton und Stadt) separat jeweils Budget und Rechnung erstellt. Die Leiterin der KSD muss bis jetzt an den Kaderrapporten des Kantons als auch der Stadt antraben und muss sich vor der GPK der Stadt und der GPK des Kantons verantworten. Der gemeinsame Besitz erfordert aber auch zwei verschiedene Rechnungslegungen – eine für den Kanton und eine für die Stadt. Aus dieser Konstellation kam deshalb als einziges eine WOV-Dienststelle in Frage – ein Unding, das mit der modernen Rechnungslegung nicht mehr geht und bis jetzt mit einer Ausnahmeregelung mehr schlecht als recht funktioniert. Stadt und Kanton haben sich deshalb entschieden die jetzige KSD gänzlich dem Kanton zu überlassen, die Stadt wird Ankerkunde und bezieht die Leistungen zum gleichen Preis wie die kantonale Verwaltung. Die Stadt erhält eine Entschädigung für die bisher investierten Leistungen. Die KSD wird in ITSH umbenannt. Zur Rechtsform: Unselbständige öffentlich-rechtliche Anstalt, AG oder einfache Dienststelle des Kantons? Hier gehen die Meinungen auseinander. Die hier gewählte Rechtsform der zukünftigen ITSH der unselbstständigen öffentlich-rechtlichen Anstalt hat also auch einen politischen Aspekt. Auch sachlich betrachtet scheint die unselbständige öffentlich-rechtliche Anstalt die sinnvollste Lösung, da sie dem bisherigen Aufbau der heutigen KSD bereits entspricht. Die KSD soll Partner der Verwaltung sowohl beim Kanton wie auch bei der Stadt und bei den Gemeinden sein. Man wollte bewusst keine Unternehmung im Sinne einer AG, die zu weit weg ist von der Verwaltung. Weiter benötigen wir die notwendige betriebliche Flexibilität für Bestellungen. Die ITSH arbeitet nicht bloss für den Kanton, sondern für die Stadt, Gemeinden, die Spitäler und Betriebe, die unter Umständen andere Kreditbewilligungszeitpläne haben, als der Kanton. Trotzdem sollte die ITSH in solchen Fällen auch liefern können und nicht erst, wenn der Kantonsrat das Budget bewilligt hat. Aus diesem Grund bedarf es der entsprechenden Ausnahmekompetenz, damit die ITSH mehr Ausgaben selber beschliessen kann, als dies sonst in der Verwaltung üblich ist. Alle diese Gründe haben schlussendlich zur sachlich gut begründbaren Wahl der unselbstständigen öffentlich-rechtlichen Anstalt geführt. In der Schlussabstimmung wurde dem Gesetz mit 41 : 6 Stimmen (5 Enthaltungen) zugestimmt. Bei 52 an der Abstimmung teilnehmenden Ratsmitgliedern wird die Vierfünftelmehrheit von 42 Stimmen nicht erreicht». Die Versammlung sagt mit 39:1 bei 8 Enthaltungen klar ja zum «ITSH-Gesetz».
Die Teilrevision des Schulgesetzes wurde kontradiktorisch durch Dorothe Hepfer, Lehrerin Contra und Thomas Stamm Erziehungsrat Pro vorgestellt. Dorothe Hepfer führte die Contra Argumente aus. «Die Revision des Schulgesetzes sieht vor, dass alle Personen über ein anerkanntes EDK-Diplom verfügen müssen, welche ihre Kinder unterrichten wollen. Dies ist eine sehr einschränkende Verschärfung, welche es Eltern beinahe verunmöglicht, ihre Kinder selbst zu unterrichten. Auch in private Schulen müssen in Zukunft die Lehrer über ein EDK-Diplom verfügen, wenn sie Kinder unterrichten wollen. Wie sich bis heute gezeigt hat, sind viele Eltern sehr wohl in der Lage, ihre Kinder selbst zu unterrichten. Die Gründe für das Unterrichten zu Hause sind sehr vielfältig und bieten eine gute Alternative zum Regelunterricht in den Volksschulen. Ich erlebe es immer wieder, dass Kinder dem Druck in der Schule, dem Mobbing oder der Aussenseiterrolle nicht mehr standhalten können. Die Folgen sind leider allen bekannt. Nicht immer ist eine Versetzung möglich und das Privileg ihr Kind in eine internationale Schule zu schicken, scheitert an den sehr hohen Kosten. Auch für solche Fälle welche nicht selten sind, bietet das private Unterrichten zu Hause eine sehr gute Alternative und Entlastung für alle Beteiligen».
Thomas Stammt stellte die Pro Argumente vor. «Für die Teilrevision spricht, dass man so eine gute Kontrolle über die Hometeacher hat. Die Voraussetzungen sind für alle gleich und die Qualität kann so sichergestellt werden. Heute wird dem Gesuch einfach immer wieder die gleiche Kopie aus dem LP21 eingereicht. Bei privaten Schulen ist angedacht, dass es Ausnahmen geben kann. Schaut man die unzähligen Anträge auf privaten Unterricht zu Hause an, dann gibt es doch diverse Fragezeichen zu dieser grossen Anzahl von Anträgen. Der Erziehungsrat musste aufgrund der Gesetzeslücke alle Anträge genehmigen und es gibt auch Fälle, wo man doch ein etwas ungutes Gefühl hatte.  Wer mit der Lehrerin oder dem Lehrer in der Volksschule nicht zufrieden war, hat einen Antrag auf privaten Unterricht gestellt und konnte so die Kinder selbst unterrichten. Diese Ausnahmeregelung wird es auch in Zukunft geben und diese wird man wie vor dem grossen Antrum immer genau prüfen und auch wohlwollend behandeln». Dorothe Hepfer empfiehlt der Versammlung die Teilrevision zur Ablehnung und Thomas Stamm zur Annahme. Die Versammlung sagt mit 31:9 bei 8 Enthaltungen Ja zur Teilrevision des Schulgesetzes.
Im Anschluss an die Versammlung folgte die Besichtigung der KSS-Freizeitanlage und abgerundet wurde der Abend mit einer feinen Wurst vom Grill.

Thomas Stamm vertritt das Ja zur Teilrevision des Schulgesetzes