SVP sagt 3x Nein!

SVP schickt die Volksinitiativen «Mehr bezahlbare Wohnungen» und «Transparenz in der Politikfinanzierung» sowie die «Ausweitung der Antirassismusstrafnorm» klar bachab!

7. Januar 2020 von Mariano Fioretti

Die SVP sagt klar und deutlich 3x Nein!

Die SVP des Kantons Schaffhausen fasste an ihrer Parteiversammlung die Empfehlung für die eidgenössischen sowie der kantonalen Abstimmungsvorlagen vom 9. Februar 2020. Sie schickt die Volksinitiativen «Mehr bezahlbare Wohnungen» und «Transparenz in der Politikfinanzierung» sowie die «Ausweitung der Antirassismusstrafnorm» klar und deutlich bachab.

Am Montag trafen sich rund 40 SVP Mitglieder und Gäste zur Parteiversammlung der SVP des Kantons Schaffhausen im Restaurant zum Alten Schützenhaus in Schaffhausen. Im Zentrum standen die eidgenössischen Abstimmungsvorlagen vom 9. Februar 2020.

Ständerat Hannes Germann stellte die Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen» vor. Der genossenschaftliche Wohnungsbau sei grundsätzlich etwas Positives. «Die Initiative ist indes unnötig und mit seinen starren Quoten und den staatlichen Vorkaufsrechten auf Grundstücke schädlich», so sein Fazit. Aktuell ist das Angebot an Wohnungen grösser als die Nachfrage. Der Leerwohnungsbestand sei so hoch wie seit 20 Jahren nicht mehr. Würde man alle 75‘000 leerstehende Wohnungen an einen Ort konzentrieren, dann wäre dieser Ort so gross wie die ganze Stadt Bern. Dieses Überangebot hat dazu geführt, dass die Preise auf dem Mietwohnungsmarkt gesunken sind. Gemäss Immo-Monitoring werden Wohnungen heute zu 5,8% tieferen Mieten angeboten als 2015. Grosse Städte betreiben ohnehin eine eigenständige lokale Wohnungspolitik. In Zürich sind etwa 25% der Wohnungen im Eigentum von gemeinnützigen Wohnbauträgern. Diese werden allerdings zu drei Vierteln von Leuten bewohnt, die gar nicht auf staatlich geförderten Wohnbau angewiesen sind. Eine weitere Privilegierung mit Steuergeldern wäre also komplett verfehlt. Und es zeigt, dass die Forderung der Initiative nach einer starren Quote von 10 % nicht zielführend ist. Dafür führt sie zu einer ausgeprägten Planungs- und teuren Umsetzungsbürokratie. Hannes Germann empfahl die Ablehnung der Volksinitiative. Die Versammlung folgte der Empfehlung und sagte mit 35 zu 0 Stimmen ohne Enthaltungen klar Nein zur schädlichen Begehrens.

Hannes Germann stelle auch die «Antirassismusstrafnorm» vor. «Die Ausweitung der Antirassismusstrafnorm geht klar in die falsche Richtung. «Wir haben eine Bundesverfassung, die den Schutz vor jeglicher Diskriminierung bereits heute garantiert», so Germann. Zusätzliche Gesetzte seien schlicht unnötig und eine Ausweitung der Antirassismusstrafnorm gar schädlich. Jede und Jeder, der sich künftig öffentlich gesellschaftspolitisch kritisch zu sexuellen Orientierungen äussert, müsste mit einer Klage rechnen. Denn es gibt einen grossen Interpretationsspielraum für die Gerichte. Ist nun eine Äusserung in den sozialen Medien dem Freundes- und Bekanntenkreis vorbehalten – oder kann das bereits als öffentlichen Aufruf taxiert werden? Es bestehe mit der Gesetzeserweiterung die Gefahr, dass persönliche Meinungen vermehrt kriminalisiert würden, um unliebsame politische Gegner mundtot zu machen. «Wo auf dem Etikett Diskriminierungsschutz verkauft wird, geht es in Wahrheit um ein Zensurgesetz, das die Meinungsfreiheit sowie die Gewissens- und Gewerbefreiheit bedroht und keine Probleme löst». Hannes Germann empfahl die Ausweitung der Erweiterung von Art. 261 c im Strafgesetzbuch zur Ablehnung. Die Versammlung folgte der Empfehlung und schickte die Vorlage ebenfalls einstimmig (bei einer Enthaltung) bachab.

Parteipräsident Walter Hotz stellte die Volksinitiative «Transparenz in der Politikfinanzierung» vor. «Die linke Initiative hat zum Ziel, dass bei einer Annahme der Initiative alle Spenden ab 3000 Franken pro Jahr der Offenlegungspflicht unterstellt sind. Natürliche und juristische Personen sowie alle Parteien und sonstigen politischen Gruppierung, Kampagnenkomitees, die sich an Abstimmungskämpfen sowie an Wahlen beteiligen, müssen ihren jeweiligen Spendenbetrag und Namen offenlegen. Dass dies für unsere gelebte Demokratie schädlich ist, muss nicht weiter erläutert werden. Bei einer Annahme der linken Initiative, kommt früher oder später die staatliche Parteienfinanzierung und dann bezahlen alle Steuerpflichtigen an alle Kampagnen. Das ist mit Sicherheit nicht im Sinne der Steuerzahler. Man wird den Verdacht nicht los, dass hier ein gewisser Neidfaktor im Vordergrund steht. Möglicherweise bekommen linke Parteien für ihre Anliegen nicht genügend Spenden und so versuchen sie es einfach auf diese höchst fragliche Art». Walter Hotz empfahl die Initiative zur Ablehnung. Die Versammlung folgte der Empfehlung einstimmig.

Es folgten noch die Berichte aus den Räten. Hannes Germann berichtete aus dem Ständerat, Cornelia Stamm Hurter aus dem Regierungsrat und Peter Scheck aus dem Kantonsrat.