SVP sagt Nein zur Prämiensubventionierungs-Initiative!

Die SVP des Kantons Schaffhausen fasste an ihrer Parteiversammlung die Abstimmungsempfehlungen für den 25. November.

23. Oktober 2012 von Mariano Fioretti

Parteiversammlung Bistro La Résidence

Die SVP empfiehlt ein Nein zur Prämiensubventionerungs-Initiative der Linken. Ein Ja empfiehlt die SVP zum neuen Gesundheitsgesetz sowie zur Variante «eingeschränkte ärztliche Medikamentenabgabe». Zur Änderung des Tierseuchengesetzes empfiehlt die SVP ein Ja.

Der Einladung von Parteipräsident Werner Bolli folgten 60 Personen an die Parteiversammlung.

In seinem Einleitungsreferat gab Werner Bolli einen kurzen Wahlrückblick auf die Kantonsratswahlen 2012: «Die SVP gehört dank ihrer klar bürgerlichen und lösungsorientierten Politik zu den Wahlsiegern. Unsere Wahlstrategie mit voll besetzten Listen wurde belohnt. Wir konnten entgegen der Wahlprognosen unser hochgestecktes Ziel von einem Sitzgewinn im Kantonsrat erreichen. Dafür möchte ich mich an dieser Stelle noch einmal für das grosse und von unserer Partei sehr geschätzte Vertrauen herzlich bedanken.»

Der Befürworter und Ärztevertreter Dr. Paul Bösch stellte der Versammlung die kantonale Abstimmungsvorlage Erneuerung des Gesundheitsgesetzes «offene Dispensation» vor. Dies sieht vor, dass Ärzte in Zukunft die Medikamente direkte an die Patienten abgeben können. Es sei wichtig, dass Medikamente durch Ärzte abgegeben werden können, da nicht alle Patienten eine Apotheke in ihrer Nähe haben und das vereinfacht die Medikation. Die Erneuerung des Gesundheitsgesetzes verbessert die wirtschaftlichen Bedingungen für Hausärzte, was sich für die Berufsentscheidung zum Hausarzt positiv auswirken wird.

Dagegen sprach sich Kantonsrat Willi Josel und Apotheker Matthias Kramer aus, da diese Gesetzesänderung zu höheren Kosten führen wird und Apotheken in ihrer Existenz bedrohen. Die Arbeitsteilung zwischen Arzt und Apotheker hat sich bewährt und ist im Sinne des Patienten. Zum einen entlastet sie die Notaufnahmen, Notfallpraxen und Hausärzte von Bagatellfällen. Zum anderen garantiert sie dank dem Vier-Augen-Prinzip die doppelte Kontrolle durch Arzt und Apotheker. Das beschränkte Medikamentenangebot einer Arztpraxis lässt sich nicht mit der Produktevielfalt einer Apotheke vergleichen. Die Versammlung fasst die Abstimmungsparole wie folgt: Ja 25 / Nein 19 / Enthaltungen 5, Variante Ja.

Die Volksinitiative «für bezahlbare Krankenkassenprämien» möchte den vom Kantonsrat infolge der angespannten Staatsfinanzen beschlossenen Abbau für die Subventionierung der Krankenkassenprämien wieder rückgängig machen. Die Versammlung schickt die Volksinitiative klar Bach ab: Ja 0 / Nein 48 / Enthaltungen 0.

Die Änderung des Tierseuchengesetzes wurde von Kantonstierarzt Dr. Urs Peter Brunner vorgestellt. Die Schweiz sieht sich laufend mit neuen Tierkrankheiten konfrontiert. Mit der Gesetzesrevision will das Parlament Instrumente für eine wirksamere Prävention von Tierseuchen schaffen. Künftig soll der Bundesrat im Fall einer Tierseuche möglichst früh und koordiniert eingreifen können. Dazu gehören etwa ein nationales Früherkennungs- und Überwachungsprogramm, die rechtzeitige Sicherstellung von Impfstoffen sowie das Betreiben von Impfstoffbanken.

Dagegen sprach sich Herr Urs Hans aus und legte die Contrapunkte gegen das Tierseuchengesetz dar. Es besteht die Gefahr, dass Impfstoffe nicht das halten was sie versprechen. Wenn ein Produkt so gut ist, dass es gegen eine Krankheit oder Seuche wirkt, wird sich kein Tierhalter gegen eine Impfung wehren. Doch genau darin liegt das Problem, ein Zwang wird dann verlangt, wenn ein Produkt möglicherweise nicht das hält was man im Vorfeld versprochen hat. Das Tierseuchengesetz ist für alle Tierhalter verbindlich, also auch für Haustierhalter und diese müssen im Fall einer Impfanordnung ihre Tiere schweizweit impfen lassen. Die Versammlung fasst die Abstimmungsparole wie folgt: Ja 32 / Nein 7 / Enthaltungen 7