Wie weiter mit der Planung Hemmental?

4. Mai 2020 von Hermann Schlatter

Anfangs September 2019 lud die Stadtplanung die Hemmentaler Bevölkerung ein, im Rahmen einer Vernehmlassung ihre Meinung zur zukünftigen räumlichen Entwicklung von Hemmental einzubringen. Am 25. September 2019 fand ein entsprechender Informationsabend zum Richtplan Siedlung Hemmental in der Turnhalle statt, welchem wohl weit mehr als 200 Personen beiwohnten. Dies zeigte, dass die Hemmentaler ein grosses Interesse an der künftigen räumlichen Entwicklung ihres Dorfes bekunden.

Bereits an dieser Veranstaltung wurden kritische Stimmen laut, die sich dahingehend äusserten, grüne Kreise würden die von der Stadt geplante Entwicklung an den Hanglagen torpedieren, indem bekannt war, dass Vertreter von Pro Natura gegen ein Baugesuch an der Wiesengasshalde eine Beschwerde eingereicht hatten. Dazu wollte sich die anwesende Baureferentin nicht äussern.

In einer umfassenden Stellungnahme vom 29. Oktober 2019 in den Schaffhauser Nachrichten kritisierte Pro Natura Schaffhausen den Richtplanentwurf mit den Worten «Der revidierte Siedlungsrichtplan von Hemmental vermag den nachhaltigen Schutz der Umwelt klar nicht zu erfüllen». Zwischenzeitlich ist ein halbes Jahr verstrichen, weshalb Antworten zu brennenden Fragen von der Hemmentaler Bevölkerung erwartet werden. Deshalb bitte ich den Stadtrat um die Beantwortung nachstehender Fragen:

1. Wie steht es um den Richtplan Siedlung Hemmental? Wann kann mit einer Veröffentlichung der Vernehmlassungsantworten, bzw. den sich daraus ergebenden Anpassungen durch den Stadtrat gerechnet werden?

2. Wurde diese Richtplanung vom Stadtrat bereits zuhanden des Regierungsrates verabschiedet? Laut Bericht des Stadtrats zu den hängigen Motionen und Postulate vom 14. Januar 2020 soll dies im 1. Quartal 2020 geschehen

3. Pro Natura stützt sich bei ihrer Kritik insbesondere auf das Inventar der Trockenwiesen und -weiden von nationaler Bedeutung (TWW) des Bundes. Wer hat die Kartierung dieser Flächen seinerzeit in Auftrag gegeben und wer hat sie dem Bund für die Aufnahme ins TWW Inventar beantragt? Wenn die Aufnahme vor dem 1. Januar 2009 liegt – wovon ich ausgehe – warum wurde die seinerzeit zuständige Behörde von Hemmental nicht über diese Massnahme informiert?

4. Mit Schreiben vom 16. April 2020 informierte das kantonale Planungs- und Naturschutzamt die Eigentümer von Grundstücken an Hanglagen des Dorfrandes darüber, im Verlaufe der diesjährigen Vegetationsperiode würden auf ihren Grundstücken Kartierungsarbeiten stattfinden. Damit würden Daten über seltene Tiere und Pflanzen vervollständigt. Warum ist es das PNA des Kantons, das hier aktiv wird? Wäre dafür nach dem Subsidiaritätsprinzip, insbesondere auf Flächen der Bauzone, nicht primär die Stadt Schaffhausen zuständig?

5. Interessant scheint auch der Hinweis im erwähnten Schreiben, unabhängige ausserkantonale Biologen, mit vertieften Fachkenntnissen zur Flora und den verschiedenen Insektengruppen, würden diese Kartierung vornehmen. Bei der seinerzeitigen Aufnahme der schützenswerten Trockenstandorte in der Landwirtschaftszone konnte sich die Gemeinde Hemmental auf das ausgezeichnete Fachwissen eines lokalen Biologen verlassen, der auch einen guten Zugang zu den Hemmentaler Landwirten pflegte und immer noch pflegt. Warum werden lokalverbundene Experten, welche die Vegetation des Randes aus dem Effeff kennen und das Vertrauen der Hemmentaler Bevölkerung geniessen, von dieser Arbeit ausgeschlossen?

6. Kann es allenfalls sein, dass Pro Natura Schaffhausen mit Hilfe von schweizerischen Umweltorganisationen die Schaffhauser Behörden unter Druck setzt (siehe Frage 5)?

7. Ebenfalls von Pro Natura wird die zweite Bautiefe an Hanglangen entlang der Hauptstrasse kritisiert. Wurde dieser Vorschlag, der insbesondere von der Stadtplanung verfochten wurde, als Entgegenkommen aufgegeben? Oder ist der Stadtrat bereit, für seinen Verdichtungsvorschlag zu kämpfen?

8. Geht der Stadtrat davon aus, dass die TWW-Flächen in den Baulandgrundstücken den Baulandpreis beeinflussen?

9. Sofern es zu einer Reduktion der Ausnützung durch Auszonungen oder Einschränkungen der Bebauung kommt, wird dann die Stadt entschädigungspflichtig? Oder kann die Stadt, sofern es der Kanton war, welcher die Flächen seinerzeit ins Inventar eingebracht hat, Rückgriff auf den Kanton nehmen (siehe Frage 3)?

10. Ist der Stadtrat nicht auch der Meinung, das seinerzeitige Einbringen dieser Flächen ins TWW hätte zu einem grundbuchamtlichen Servitutseintrag führen müssen, damit künftige Käufer von Grundstücken mit TWW-Flächen von dieser Bebauungseinschränkung erfahren würden?

Vorweg besten Dank für die Beantwortung vorstehender Fragen, die in Hemmental mit Spannung erwartet werden.