Dem Volkswillen ist Rechnung zu tragen!

Die Junge SVP des Kantons Schaffhausen nimmt im Rahmen der Vernehmlassung Stellung zur geplanten Revision des Bürgerrechtsgesetzes.

12. August 2005

Im Kanton Schaffhausen soll das Bürgerrechtsgesetz revidiert werden. Für die Junge SVP ist klar: Nicht einmal ein Jahr nachdem das Schweizer Volk die erleichterte Einbürgerung an der Urne bachab geschickt hat, steht eine solche Vorlage schief in der Landschaft. Innerhalb der Jungen SVP hat eine speziell gebildete Arbeitsgruppe die Vorlage gründlich analysiert und kommt zum Schluss: Schaff­hau­sen braucht keinerlei Einbürgerungs-Automatismen und schon gar kein Einbürgerungs-Verwaltungsapparat. Sollte es das Parlament versäumen, die Vorlage massgeblich zu ändern oder ganz fallen zu lassen, wird die Junge SVP das Referendum ergreifen.

Das Bundesgericht hat entschieden: Einbürgerungen an der Urne sind verfassungswidrig, weil bei einer eventuellen Ablehnung keine Begründung an den Antragssteller abgegeben werden kann. Nicht geäussert hat sich das Bun­des­gericht zur Frage, ob Einbürgerungen an Gemeindeversammlungen, wie sie auch in vielen Schaffhauser Gemeinden praktiziert werden, auch künftig zulässig sind. Die Vernehmlassungsvorlage zur Teilrevision des Bürgerrechtsgesetztes im Kan­ton Schaffhausen will die Einbürgerungen einem Verwaltungsakt gleichstellen. Ablehnende Entscheide sollen auch im Kanton Schaffhausen begründet werden. Das von vielen Bürgern angezweifelte und unverstandene Bundesgerichtsurteil zeigt aber auch, dass die Ein­bür­gerungsfrage eine gesamtschweizerische Problematik darstellt.

Die Junge SVP Schaffhausen will, dass die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes an ihrer Gemeindeversammlung oder an der Urne darüber befinden können, welche Ausländer sie einbürgern wollen und welche nicht. Mit dem Verbot von Urneneinbürgerungen hat das Bundesgericht die demokratische Ordnung unseres Landes auf den Kopf gestellt. Die SVP Schweiz will diesen Entscheid mit der «Volksinitiative für demokratische Einbürgerungen» korrigieren und künftige Fehl­interpretationen in Einbürgerungsfragen verhindern. Gleichzeitig sollen Masseneinbürgerungen zur Senkung und Ver­fäl­schung des hohen Ausländeranteils in unserem Land gestoppt werden.

Die Revision des Bürgerrechtsgesetztes macht zum heutigen Zeitpunkt aus oben erwähnten Gründen keinen Sinn. Der Volksentscheid über die «Volksinitiative für demokratische Einbürgerungen» muss abgewartet werden.

Weiter ist dem Volkswillen bezüglich erleichterter Einbürgerung Rechnung zu tragen! Im September letzten Jahres hat der Souverän die erleichterte Einbürgerung von Secondos abgelehnt. Parallelen können gezogen werden. So sollte bei den eidgenössischen Vorlagen die «zweite Ausländergeneration» plötzlich auch jene ausländischen Jugendlichen umfassen, die nur gerade fünf Schuljahre in der Schweiz absolviert hatten. Diese sollten nach Ansicht der damaligen Vorlage, auto­ma­tisch als "integriert" betrachten werden. Die Vernehmlassungsvorlage zur Teilrevision des Bürgerrechtsgesetzes im Kan­ton Schaffhausen sieht exakt dasselbe vor. Die Vorlagen unterscheiden sich einzig darin, dass im Kanton Schaff­hausen sechs Schuljahre zur "Integration" benötigt werden. Die Junge SVP Schaffhausen lehnt aus Respekt vor De­mo­kratie und dem klaren Volkswillen die erleichterte Einbürgerung für Ausländerinnen und Ausländern klar ab.

Nach sehr gründlicher Analyse der Vernehmungsvorlage ist die Junge SVP zum Schluss gekommen, dass der Vorschlag noch einmal grundlegend zu überarbeiten oder ganz fallen zu lassen ist. Sollte es das Parlament versäumen, die Vorlage massgeblich zu ändern, sieht sich die Junge SVP gezwungen, das Referendum zu ergreifen.