Junge SVP sagt NEIN zu Schengen

Die Junge SVP des Kantons Schaffhausen nimmt Stellung zu den Abstimmungsvorlagen vom 5. Juni 2005.

20. Mai 2005 von Daniel Preisig

«Es braucht keine Polemik und schon gar keine Angstmacherei, es gibt gute Gründe gegen Schengen zu sein!» argumentierte Christian Ritzmann (Kreispräsident JSVP Stadt Schaffhausen) bei der Vorstellung der Vorlage sachlich und klar. «Kein vernünftiger Mensch würde Grenzkontrollen abbauen mit dem Ziel mehr Sicherheit zu erreichen.» Bei Schengen ging es von Anfang an nicht um die Sicherheit. Kern des Schengen-Vertrages ist die Reisefreiheit. Die EU wollte so das vermeintlich vereinte Europa ohne Grenzen für EU-Bürger quasi physisch erlebbar machen. Um die Nebenwirkungen des Grenzabbaus – nämlich massive Sicherheitslöcher – zu vertuschen, wurden eine Reihe so genannter „kompensierender Massnahmen“ aus dem Boden gestampft, die allesamt nur mässig überzeugen. Schengen dem Volk als Sicherheitsprojekt zu verkaufen, ist eine absurde Idee! Der Preis für die Anbindung an die SIS-Datenbank und das Dublin-Abkommen ist viel zu hoch: Die Schweiz bezahlt teuer mit einem veritablen Sicherheitsverlust an der Grenze und der Einschränkung ihrer Souveränität. Schliesslich heisst Schengen für die Schweiz die Übernahme von nicht weniger als 500 Seiten fremden EU-Recht ohne jegliches Mitspracherecht. Die Junge SVP Schaffhausen beschloss einstimmig die NEIN-Parole zu Schengen/Dublin.

Die neue Parteipräsidentin Gaëlle Boufatah durfte für die Präsentation des Partnerschaftsgesetzes zwei Gastreferenten begrüssen, und zwar Hermann Schlatter (SVP, pro) und Alfons Cadario (EVP, contra). Das Partnerschaftsgesetz ermöglicht gleichgeschlechtlichen Paaren, in einer rechtlich anerkannten und geregelten Partnerschaft zu leben. Diese verleiht einerseits Rechte, wie z.B. gegenseitige Erb- oder Besuchsrechte. Andererseits auferlegt sie auch Pflichten, etwa im Bereich des Steuer- oder AHV-Rechts sowie der gegenseitigen Fürsorge. Die Ehe bleibt unangetastet; Adoption wie auch die künstliche Befruchtung bleiben verboten. Argumente, die eingetragene Partnerschaft könnte der Ehe den Rang ablaufen oder Ängste, das Partnerschaftsgesetz wäre nur der erste Schritt hin zur Adoption, vermochten nicht zu überzeugen: Die Junge SVP Schaffhausen sagt einstimmig JA zum Partnerschaftsgesetz.

Kern der Revision des kantonalen Gastgewerbegesetztes (GGG) ist die Vereinfachung und Vereinheitlichung der Zulassungsvoraussetzungen für die Führung eines Gastrobetriebes. Das heisst im Klartext: Wer im Kanton Schaffhausen eine Beiz eröffnen will, muss nur noch minimale Kenntnisse in Lebensmittelhygiene, Suchtprävention und Gastwirtschaftsrecht nachweisen können. Nur wer keine ausreichende Erfahrung oder Ausbildung (z.B. Koch) nachweisen kann, muss eine «Mini-Patent»-Prüfung ablegen. Das Gastwirtschaftsgesetz wurde ausserdem gestrafft und entrümpelt: So wird endlich das antiquierte Tanzverbot abgeschafft. Der von der Jungen SVP in Zusammenarbeit mit den anderen Jungparteien erreichte Polizeistundenartikel wird unverändert in das revidierte Gesetz übernommen. Die Versammlung folgte der Empfehlung von Daniel Preisig und beschloss klar die JA-Parole.

Viel zu reden gab der Nichtraucherschutzartikel: Dass es mit der freiwilligen Rücksichtnahme gegenüber Nichtrauchern in Gaststätten nicht immer zum Besten bestellt ist, wussten zwar auch die anwesenden Raucher nicht ganz zu entkräften. Allerdings war man sich einig, dass der vorliegende Artikel das Ziel verfehlt: Die etwas unglückliche und schwammige Formulierung des Gesetzestextes öffnet den Behörden Tür und Tor, den Gastwirtschaftsbetrieben willkürlich bauliche Massnahmen zur Trennung von Raucher- und Nichtraucherbereichen aufzuzwingen. Der Gesetzeszusatz würde den Wettbewerb verzerren die Schaffhauser Betriebe gegenüber ihrer ausserkantonalen Konkurrenz klar benachteiligen. Für den Nichtraucherschutz ist – wenn überhaupt – eine nationale Lösung notwendig, nur so haben alle die gleich langen Spiesse. Die Junge SVP Schaffhausen lehnt den Nichtraucherschutzartikel ohne Gegenstimme ab.