Junge SVP sagt NEIN zur Bürgerrechtsgesetz-Revision!

Die Junge SVP ist bereit zum Abstimmungsmarathon.

15. August 2006

Die Junge SVP des Kantons Schaffhausen fasste anlässlich ihrer Mitgliederversammlung die Parolen für den Abstimmungsmarathon vom 24. September: Einstimmig empfiehlt die Junge SVP ein doppeltes Ja zum Asyl- und Ausländergesetz und verwirft die währungspolitisch gefährliche KOSA-Initiative. Bei den kantonalen Vorlagen sorgte die Bürgerrechtsgesetz-Revision für eine angeregte Diskussion: Schliesslich setzte sich die Haltung gegen Automatismen beim Einbürgerungsverfahren durch und die Nein-Parole wurde beschlossen. Die Junge SVP begrüsst die Einführung des Berufsbildungsgesetzes auf kantonaler Ebene Auch die Einführung des Partnerschaftsgesetzes in die kantonale Verfassung empfiehlt die Junge SVP zur Annahme.

«Diese Initiative ist eine Mogelpackung und gefährdet die Unabhängigkeit der Nationalbank! Ein instabiler Franken und Inflation ist zu befürchten und das wollen wir alle nicht.», so Referentin Janine Leu aus Neunkirch zur Volksinitiative «Nationalbankgewinne für die AHV». Sämtliche Parteimitglieder teilten ihre Meinung, was zu einer einstimmigen Ablehnung der Vorlage führte.

Sabrina Lutz, Kreispräsidentin des Klettgaus, stellte die beiden Gesetzesrevisionen zum Asyl- und Ausländergesetz vor. Während auf der einen Seite der Missbrauch im Asylwesen konsequent und mit aller Härte bekämpft werden soll, werden auf der anderen Seite anerkannte Flüchtlinge, welche sich rechtmässig in der Schweiz aufhalten, besser gestellt. «Eine Annahme der beiden Vorlagen ist unabdingbar, soll doch das Vertrauen und die Akzeptanz der Schweizerinnen und Schweizer gegenüber dem Asylwesen wieder gestärkt werden. Der grassierende Missbrauch hat zu grossem Unmut in der Bevölkerung geführt.» In der Diskussion wurde klar, einigen Exponenten der Jungen SVP gehen die Verschärfungen noch zu wenig weit. Sie fordern gar die ersatzlose Abschaffung der Asylrekurskommission. Auch diese beiden Vorlagen empfiehlt die Versammlung ohne Gegenstimme zur Annahme.

Wenig zu reden gab die kantonale Vorlage «Einführungsgesetz zum Berufsbildungsgesetz« und die Einführung des Partnerschaftsgesetzes in die Verfassung des Kantons Schaffhausen, welche Kreispräsident Christian Ritzmann präsentierte. Auch diese beiden Vorlagen wurden ohne Gegenstimme angenommen.

Langweilig wurde es an der wie immer gut besuchten Mitgliederversammlung dennoch nicht. Für rote Köpfe sorge die Revision des Bürgerrechtsgesetzes im Kanton Schaffhausen. Während Regierungsrat Dr. Erhard Meister die Position der Regierung vertrat und für eine Annahme plädierte, zeigte Kantonsrat und Kommissionsmitglied Samuel Erb die Gefahren und wahren Hintergründe der Vorlage auf. «Bei dieser Revision gibt es drei wichtige Fragen, welche gut durchdacht werden müssen», so Erb. «Es wird uns nämlich erstens die Frage gestellt, ob wir die Einbürgerungen im Kanton Schaffhausen künftig einem reinen Verwaltungsakt gleichstellen wollen oder nicht. Zweitens entscheiden wir mit der geplanten Vorlage darüber, ob auch im Kanton Schaffhausen ein ablehnender Einbürgerungsentscheid begründet werden muss.» Diese beiden Fragen sind relevant. Hätte eine Zustimmung doch zur Folge, dass Einbürgerungen an der Urne oder an der Gemeindeversammlung, wie es in vielen Schaffhauser Gemeinden praktiziert wird, künftig nicht mehr zulässig sind. Dies würde dann dem von vielen Bürgern angezweifelten und unverstandenen Bundesgerichtsurteil entsprechen, gegen welches die SVP auf nationaler Ebene die «Einbürgerungsinitiative» lancierte.

«Die letzte, aber nicht minder entscheidende Frage stellt sich nach der Einführung eines Verfahrens für die erleichterte Einbürgerung», so das Kommissionsmitglied. In Anlehnung an die Motion von Hansjürg Fehr und Marcel Wenger aus dem Jahre 2000, sollen ausländische Jugendliche, welche gerade einmal acht Schuljahre im Kanton Schaffhausen absolviert haben, automatisch als „integriert“ betrachtet werden, und so von einer vereinfachten Einbürgerung profitieren. Parallelen zur abgelehnten, nationalen Abstimmung im September 2004 können gezogen werden. Ueli Kleck, Kantonsrat der Jungen SVP, legte sich als einer der wenigen Parteimitglieder für die Gesetzesrevision ins Zeug. «Die Anforderungen für eine Einbürgerung wurden gestrafft, und genau festgelegt welche Bedingungen zu erfüllen sind», so Kleck. «Handumkehrt führt dies dazu, dass bei einer Erfüllung aller Kriterien, ein Rechtsanspruch auf Einbürgerung besteht! Das darf nicht sein», entgegnete Dominik Schlatter, Co-Präsident der Jungen SVP Schaffhausen. Die meisten Parteimitglieder teilten die ablehnende Haltung von Samuel Erb sodass eine grosse Mehrheit die Gesetzesrevision bachab schickte und die Nein-Parole beschloss.