Persönliche Freiheiten im Erziehungsdepartement
Sehr geehrte Herr Regierungspräsident, sehr geehrte Frau Regierungsrätin, sehr geehrte Herren Regierungsräte
Auf Grund von Rückmeldungen aus der Bevölkerung, als auch von involvierten Kreisen aus dem Erziehungsdepartement stellen sich nachstehende Fragen.
Ich bitte den Regierungsrat um Beantwortung von:
1. In der Ausgabe vom 1. März 2019 in den Schaffhauser Nachrichten wurde publiziert, dass an der Primarschule Stetten einem Lehrer eine Luxus Uhr von Eltern eines Schülers geschenkt wurde. Wenn bereits in der Primarschule solche Fälle vorkommen, wie sieht es dann bei einer Kantonsschule, bei welcher die Benotung weit höheren Einfluss auf die berufliche Laufbahn hat, aus? Wie beurteilt der Regierungsrat dieses Vergehen und gibt es im Erziehungsdepartement diesbezüglich eine schriftliche Weisung für Kantonsangestellte?
2. Der Direktor des Erziehungsdepartements ist in den sozialen Medien (auch tagsüber) omnipräsent. Es ist offensichtlich, dass der Direktor des ED seine Kapazitäten massiv für seinen persönlichen Wahlkampf für einen Sitz im Ständerat einsetzt.
Wie beurteilt der Regierungsrat diese ausserdienstliche Wahlkampf-Tätigkeit während der Arbeitszeit als Direktor des ED?
3. Zurzeit arbeitet eine Kommission die Vorkommnisse am BBZ Schaffhausen auf. Hat das Erziehungsdepartement ein Kostendach für diese Untersuchung vorgegeben oder können die Ausgaben jegliche Grössenordnung annehmen? Wie lautet der Auftrag an die Untersuchungskommission?
Für Ihre umgehende Antwort danke ich Ihnen im Voraus bestens.