Regierungsrat auf Stimmenfang?
Wie aus Zeitungsinseraten zu entnehmen ist, informieren kurz vor dem Urnengang gleiche drei Regierungsräte - also die Mehrheit des Regierungsrates - an vier Veranstaltungen „über die Volksabstimmung vom 10. Juni 2018“. An den „Informationsveranstaltungen“ in Neunkirch, Schaffhausen, Thayngen und Stein am Rhein soll dem geneigten Bürger der Bau des Polizei- und Sicherheitszentrums und der Neubau des Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamtes näher gebracht werden. Das Zeitungsinserat ist mit dem offiziellen Logo des Kantons Schaffhausen versehen. Die Presse wird sodann zu den Veranstaltungen direkt durch die Verwaltung eingeladen.
Es ist also zu betonen, dass es sich bei diesen „Informationsveranstaltungen“ nicht um Veranstaltungen eines Komitees handelt, obwohl sich ein befürwortendes Komitee gebildet hatte. Der Regierungsrat greift damit direkt und mehr oder weniger unverblümt in das Abstimmungsgeschehen ein.
Zudem ist ebenfalls der Presse zu entnehmen, dass eine Führung »Blick hinter die Mauern« im Gefängnis, bei der Polizei und der Staatsanwaltschaft durchgeführt wird. Dass dieser Blick hinter die Mauern in einem engen Zusammenhang steht mit der Abstimmung vom 10. Juni 2018, ist offensichtlich.
Im Zusammenhang mit dieser Abstimmungswerbung des Regierungsrates und der Verwaltung stellen sich verschiedene Fragen. Ich bitte den Regierungsrat, die Fragen separat und nach Möglichkeit vor dem 10. Juni 2018 zu beantworten.
1. Frage: Ist sich der Regierungsrat bewusst, dass mit diesem Verhalten unmittelbar vor der Abstimmung das
Abstimmungsverhalten beeinflusst wird? Gedenkt er auch zukünftig auf diese Art und Weise in die
Abstimmungsdebatte einzugreifen?
2. Frage: Hat der Regierungsrat an den Informationsveranstaltungen auch sachlich die Positionen erläutert,
welche gegen eine Annahme der beiden Abstimmungsvorlagen sprechen?
3. Frage: Wurde den Besuchern des Rundgangs »Blick hinter die Mauern« (und ev. an ähnlichen
Veranstaltungen) die konkrete Abstimmungsvorlage mit Vor- und Nachteilen erläutert?
4. Frage: Welche Kosten sind dem Kanton Schaffhausen und damit dem Steuerzahler durch die vier
Informationsveranstaltungen und die zusätzlichen Rundgänge im Gefängnis und bei der Polizei
und Staatsanwaltschaft entstanden? Bitte gliedern Sie die Kosten in Personalkosten, Inseratekosten,
Kosten für Lokalmiete / Apero und weitere Kosten.
5. Frage: Hat der Regierungsrat oder hat die Verwaltung neben den oben aufgeführten Werbeveranstaltungen
weitere Aktivitäten direkt oder indirekt finanziert oder sonstwie unterstützt?