Abgewiesener Asylbewerber erneut verurteilt

Kleine Anfrage vom 13. November 2005

Grosser Stadtrat Schaffhausen, von Werner Schöni

Die Schaffhauser Medien berichteten vor einigen Tagen aus den Verhandlungen des Kantonsgerichtes über einen besonderen Gerichtsfall. Bereits im Dezember des letzten Jahres hatte das Kantonsgericht einen 21-jährigen Iraner wegen einer Schlägerei zu einer zehnmonatigen Gefängnisstrafe verurteilt und gegen ihn einen Landesverweis ausgesprochen. Nach der Entlassung aus dem Strafvollzug am 9. Juni dieses Jahres hätte er laut Gerichtsentscheid das Land unverzüglich verlassen müssen. Dies tat er gemäss den „Schaffhauser Nachrichten“ vom 3. November 2005 nicht, sondern er meldete sich beim Sozialamt der Stadt Schaffhausen, wo er Nothilfe für abgewiesene Asylbewerber in Anspruch nahm. Er erhielt einen provisorischen Ausweis mit Foto sowie Essensbons und Gutscheine für die Asylunterkunft. Kurze Zeit später kam es erneut zu Auseinandersetzungen, Streitereien und Schlägereien. Bei seiner Verhaftung leistete er massiven Widerstand, sodass die Polizei Verstärkung brauchte, und im kantonalen Gefängnis setzte er sich so stark zur Wehr, dass weder eine Einvernahme noch Alkohol- und Drogentests durchgeführt werden konnten. So musste sich das Gericht erneut mit dem Delinquenten befassen. Dieser kommt wieder ins Gefängnis, nun für zwölf Monate, und wird als Nebenstrafe für sieben Jahre des Landes verwiesen.

Ich erlaube mir in diesem Zusammenhang dem Stadtrat einige Fragen zu stellen:

1. Werden die zuständigen Stellen des Sozialreferates vom Kantonsgericht über derartige Urteile in Kenntnis gesetzt.

2. Wenn ja, was unternimmt das Sozialreferat in derartigen Fällen, bzw. wenn nein, was gedenkt der Stadtrat zu tun, um die
     Information und das Handeln in derartigen Fällen zu verbessern.

3. Wurde durch das Sozialamt versucht, den Iraner zu einer freiwilligen Rückkehr zu bewegen?

4. Wurde beim BFM, Regionalsektion der Abteilung Aufenthalt und Rückkehr Erkundigungen über eine individuelle
     Rückkehrhilfe eingezogen?

5. Was geschieht konkret mit dieser Person nach Ablauf des Strafvollzuges? Haben wir einfach eine neue Runde, wie eingangs
     beschrieben zu erwarten oder werden griffige Massnahmen ergriffen?

6. Der Medienbericht zeigt auch deutlich die Hilflosigkeit unserer Behörden auf, wenn abgewiesene Asylbewerber keine
     Kompromissbereitschaft zeigen oder auf der ganzen Linie passiven Widerstand leisten. Gedenkt hier der Stadtrat in seinem
     Zuständigkeitsbereich nach Lösungen zu suchen, dies vor allem auch in Zusammenarbeit mit dem Kanton?

7. Kann der Stadtrat beziffern, wie hoch der finanzielle Schaden ist, der unserer Stadt durch diesen Fall entstanden ist, bzw.
      in den nächsten Monaten noch entstehen wird?

8. Kommen wir mit derartigen Urteilen und schlussendlich nicht vollziehbaren Massnahmen nicht an den Rand der
     Glaubwürdigkeit in unserem Rechtsstaat.

Ich danke Ihnen für die Beantwortung meiner Fragen.