Belagsdeponie Engeweiher
Sehr geehrter Herr Stadtpräsident
Sehr geehrte Frau Stadträtin
Sehr geehrte Herren Stadträte
In einem Merkblatt vom August 2000 des ALU (Amt für Lebensmittelkontrolle und Umweltschutz Schaffhausen) für Gemeinden und Güterkorporationen ist die Verwendung von mineralischen Recyclingbaustoffen für den Unterhalt und Ausbau von Güter- und Waldstrassen definiert. Darin ist klar umschrieben, dass Belagsfräsgut nicht in ungebundener und ungedeckter Bauweise verwendet werden darf (gesamte Schweiz gleiche Auflage, BUWAL).
An einem Spaziergang mit meinem Sohn zum Engeweiher Schaffhausen bemerkte ich, dass der Weg vom Parkplatz bis zum Engeweiher mit Belagsfräsmaterial ausgebaut wurde. Grosse Mengen an Belagsfräsgut wurden abseits des Weges am Waldrand deponiert. Auf Anfrage des zuständigen Försters wurde mir erklärt, dass es sich bei dieser Massnahme um einen definitiven Wegausbau handelt.
Ich frage den Stadtrat an:
1. Ist dem Stadtrat der Ausbau dieses Waldwegstückes bekannt?
2. Wer hat den Ausbau angeordnet und zu verantworten?
3. Woher stammt das Belagsfräsgut und wieso wurde es nicht ordnungsgemäss deponiert und entsorgt, bzw. der Belagswiederaufbereitung zugeführt.?
4. Wer hat bei dieser Massnahme unrechtmässig Geld eingespart und wie hoch wären die regulären Deponiekosten gewesen?
5. Was gedenkt der Stadtrat zu unternehmen, damit die Umweltvorschriften zukünftig umgesetzt und eingehalten werden?
6. Welche Kosten entstehen für die Stadt (Ausbau, Deponie)?
Für die Beantwortung der Fragen danke ich Ihnen bestens.