Details zur familienergänzenden Kinderbetreuung (Kinderkrippen)

Kleine Anfrage vom 12. November 2013

Grosser Stadtrat Schaffhausen, von Hermann Schlatter

Sehr geehrter Herr Stadtpräsident

Sehr geehrte Herren Stadträte

In der Diskussion um die SVP-Familieninitiative, welche am 24. November 2013 zur Abstimmung gelangt, werden einerseits immer wieder die Kosten der verschiedenen Familienmodelle und andrer-seits aber auch die Mehreinnahmen für den Staat erwähnt, letztere gestützt auf eine Studie vom Forschungsbüro BASS AG.

Die Stadt Schaffhausen subventioniert mit über 4 Mio. Franken jährlich Krippenplätze, und zwar bis zu einem Einkommen von 120‘000 Franken. Krippenplätze werden auch dann mit Steuergeldern subventioniert, wenn der Elternteil während der Betreuungszeit gar nicht arbeitet, sondern zum Beispiel Einkaufen geht oder Sport betreibt. Was bedeutet, dass die Stadt auch dann subventioniert, wenn es um die Ermöglichung eines modernen Lebensstils geht, und es sich nicht um eine soziale Not handelt.

In der Studie des Forschungsbüro BASS AG kann entnommen werden, dass pro Franken, den der Staat in Kindertagesstätten investiert, ein volkswirtschaftlicher Nutzen von drei Franken resultiert. Auch wenn diese These dem Mainstream der letzten 10 Jahre entsprach, muss sie heute angesichts der Fakten (aktueller Kostendeckungsgrad der städtischen Kinderkrippen, Erfahrungen in Kinderkrippen) hinterfragt werden. Der Stadtrat blieb uns bisher den Nachweis für die Richtigkeit dieser These schuldig.

Dem Budget 2014 der Stadt Schaffhausen kann unter Abschnitt 52 „Kinder- und Jugendbetreuung“ entnommen werden, dass der Nettoaufwand kontinuierlich zunimmt, während dem die Kosten in der Rechnung 2010 noch bei 3'263'334 Franken lagen, sind diese im Budget 2014 mit 4'226'500 Franken um rund 30 Prozent höher veranschlagt.

In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen:

1. Wie viele Betreuungsplätze werden in den stadteigenen Kinderkrippen bzw. den Schülerhorts Rinkengässchen, Forsthaus, Rosengasse und Emmersberg je angeboten und wie viele Belegungstage weisen diese Institutionen aus (Soll- & Istbelegung).

2. Wie hoch sind die Vollkosten je Betreuungsplatz und Institution nach Abzug allfälliger Sub-ventionen Dritter je Betreuungstag?

3. In welchem Alterssegment sind die Kinder, bitte detaillierter Nachweis.

4. Wie sieht es mit der Herkunft der Kinder bezüglich Familienmodell aus? Eineltern-, Konkubi-nat oder klassische Familie und wie hoch ist der Anteil schweizerischer resp. ausländischer Kinder je Familienmodell? Bitte detaillierter Nachweis je Institution.

5. Was ist der Grund dafür, dass die Kinder in die Kinderkrippe gegeben werden (Arbeit, Gebre-chen, andere Gründe wie Freizeitvergnügen)? Bitte Detailangaben je Familienmodell. Wenn Arbeit das Motiv ist, gehen im Konkubinat bzw. der klassischen Familie beide Elternteile einer Erwerbstätigkeit nach?

6. In welchem Einkommenssegment (Bruttoeinkommen gemäss Art. 2 Beitragsreglement Kin-derbetreuung 680.3) befinden sich die Eltern und wie hoch sind die Tagestaxen für dieses Segment? Statistik über alle Eltern, die ihre Kinder in ein städtisches Betreuungsangebot ge-ben.

7. Für die externe Kinder- & Jugendbetreuung sind im Budget 2014, unter Konto 5201, 1'989'500 Franken eingestellt, währenddem die Jahresrechnung 2010 noch 1'128'252 Fran-ken auswies. Mit wie vielen externen Kinder- und Jugendbetreuungsstellen bestehen Leis-tungsvereinbarungen, wie heissen sie? Wie werden diese einzelnen Institutionen geführt, gemeinnützig oder privatwirtschaftlich?

8. Für welches Kindersegment bieten diese Institutionen Betreuungsplätze an, wie viel Plätze sind dies je Institution?

9. Können die Fragen 3 bis 6 auch für diese externen Institutionen beantwortet werden? Insbe-sondere weiss die Stadt, ob auch diese Institutionen einkommensabhängige Benützungsge-bühren verlangen?

10. Teilt der Stadtrat die Aussage der Studie des Büro BASS, dass jeder in die Kinderbetreuung investierte Franken zu drei Franken Rückfluss in die Volkswirtschaft führt? Wenn ja, was ist die Grundlage dafür? Kann dies anhand höherer Steuereinnahmen der unterstützten Perso-nen - selbstverständlich anonymisiert - nachgewiesen werden?

11. Reicht aus Sicht des Stadtrates das heutige Betreuungsangebot aus? Mit welcher Entwicklung rechnet er?

Für die Beantwortung meiner Fragen bedanke ich mich im Voraus bestens.