Einzug Kehrrichtgrundgebühren

Kleine Anfrage vom 26. August 2004

Grosser Stadtrat Schaffhausen, von Christian Meister

Per 1. Oktober 2002 wurde in der Stadt Schaffhausen die verursacherbezogene Kehrrichtgebühr eingeführt.

Verbunden mit dieser Einführung musste auch der Einzug der Kehrrichtgrundgebühr neu geregelt werden. Bei der seinerzeitigen Vorlage beschied der Stadtrat den Mitgliedern des Grossen Stadtrats, dass ein Einzug über die Steuerabrechnung aus verschiedenen Gründen nicht möglich sei. Anlässlich der Abnahme der Jahresrechnung 2003 im Grossen Stadtrat erfuhren wir, dass die Grundgebühren für juristische Personen (Gewerbe und Industrie) noch gar nie verrechnet wurden.

Gestatten Sie mir deshalb in diesem Zusammenhang die folgenden Fragen:

Was ist die Ursache dafür, dass juristischen Personen, Gewerbe und Industrie seit der Einführung der verursacherbezogenen Kehrrichtgebühr im Jahre 2002 bisher noch keine Grundgebühren verrechnet worden sind?

Wie hoch beziffert der Stadtrat den bisherigen Einnahmenausfall und bis wann darf damit gerechnet werden, dass dieser nicht zufriedenstellende Zustand korrigiert wird?

Wenn es tatsächlich so ist, dass die Grundgebühren bisher erst an natürliche Personen verrechnet wurden, dann erstaunt in der Jahresrechnung 2003, dass für den Einzug der Gebühren unter Position 7200, Konto 318.506 ein Total von Fr. 46.446.95 ausgewiesen ist, unter Position 7201, Konto 318.007 für Porti und Zustellkosten nochmals Fr. 11.242.25, insgesamt also Fr. 57.689.20.

Es stellen sich somit weitere Fragen:

Welches Instrument entwickelte die Stadt Schaffhausen bzw. schaffte sie sich für den Einzug der Grundgebühren an?

Worauf sind die obgenannten hohen Kosten im Einzelnen zurückzu­führen und berücksichtigen diese Zahlen auch den vermutlich erhöhten Personalaufwand für den Einzug?

Wenn nicht, dann interessiert im Detail, wie viel Personenstunden für die Verrechnung der Kehrrichtgrundgebühren verwendet werden mussten.

Es ist bekannt, dass auch die Stadt Schaffhausen wie die übrigen 33 Gemeinden im Kanton über die KSD Zugriff auf die Steuersoftware NEST hat. Mit diesem Softwareprogramm werden sowohl Kirchensteuern, Feuerwehrpflichtersatz usw. eingezogen und dieses Programm erlaubt es, ohne weiteres auch die Kehrrichtgrundgebühren für natürliche Personen zu fakturieren. Gemeinden wie Guntmadingen, Hemmental, Merishausen, Löhningen und Siblingen wenden diese Software auch entsprechend erfolgreich an. Der Verwaltungsaufwand hätte somit von Anfang an erheblich reduziert werden können, weil die Kehrrichtgrundgebühr vom veranlagten Steuertarif abgeleitet hätte werden können: Ehegattentarif = doppelte Kehrrichtgrundgebühr, Alleinstehender-/Einelterntarif = einfache Kehrrichtgrundgebühr.

Es stellen sich somit in diesem Zusammenhang die weiteren Fragen:

Wurde die Möglichkeit der Verrechnung der Kehrrichtgrundgebühr mittels der Steuersoftware NEST überhaupt seriös geprüft? Und wenn ja, welche Experten wurden für die Abklärung hinzugezogen?

Wer war für den Entscheid verantwortlich, dass die Verrechnung nicht mit der Steuersoftware NEST gemacht wurde und welche Gründe führten letztlich dazu, diese Software nicht zu benützen?

Ist vorgesehen, die Verrechnung wenigstens für natürliche Personen in nächster Zeit auf die Steuersoftware NEST umzustellen und wie hoch werden damit jährlich die zu erwartenden Kosteneinsparungen ausmachen?

Und wenn nicht, kann trotzdem davon ausgegangen werden, dass die Kosten für den Einzug der Kehrrichtgrundgebühren inskünftig deutlich reduziert werden können?

Gerne sehe ich Ihrer Antwort entgegen.