Erfüllt der Stadtschulrat seine gesetzlichen Aufgaben und Pflichten doch nicht? (Ergänzung zu der Kleinen Anfrage Nr. 10/2012 vom 08.05.2012)

Interpellation vom 8. August 2012

Grosser Stadtrat Schaffhausen, von Walter Hotz

Sehr geehrter Herr Stadtpräsident, sehr geehrte Frau Stadträtin, sehr geehrte Herren Stadträte

In der Antwort der Kleinen Anfrage Nr. 10/2012 haben sie dargelegt, dass es dem Stadt-schulrat mit den vorhandenen Ressourcen gar nicht möglich sei, die ordentlichen Lehrperso-nenqualifikationen (LQS) durchzuführen. Um dies zu belegen, müsse man kein mathemati-sches Genie sein, sondern lediglich die Fakten anerkennen.

Der Stadtrat meinte dazu folgendes:

In der Stadt Schaffhausen unterrichtet die Hälfte aller Schaffhauser Lehrpersonen

- rund 500. Jährlich werden ca. 25 neue Lehrerinnen und Lehrer angestellt.

Wenn also von 125 LQS pro Jahr ausgegangen wird und diese auf die sechs Stadtschulratsmitglieder verteilt werden, entfallen auf jedes Schulratsmitglied mindestens 20 LQS. Bei 40 Schulwochen hat folglich ein Schulratsmitglied 2 Wochen Zeit für ein LQS - oder es führt mehrere parallel durch. Für eine seriöse Beurteilung sind, entsprechend den Empfehlungen des Kantons, ein Vorgespräch, zwei bis drei Unterrichtsbesuche und ein Abschlussgespräch notwendig. Alles in allem ergibt das inklusive Schreibarbeit 10-15 Arbeitsstunden pro LQS. Rechnerisch kommt ein Schulratsmitglied also auf einen LQS-Zeitaufwand von rund 300 Stunden im Jahr. Mit ihren 20%-Pensen (ca. 380 Arbeitsstunden im Jahr) hätten die Schulratsmitglieder also noch 80 Stunden (zwei pro Schulwoche!) zur Verfügung für alltägliche Arbeiten, wie Elterngespräche, Personalgespräche, Telefonate, Unterrichtsbesuche unvorhergesehene Interventionen usw. Die regelmässigen Sitzungen sind dabei noch nicht miteinbezogen.  Obwohl ich anerkenne, dass ich kein mathematisches Genie bin, erlaube ich mir ihnen mei-ne nach „Adam Riese“ gemachten Berechnungen darzulegen:

Pensen

Präsidium 50% entsprechen ca. 980 Stunden/Jahr + Sitzungen des Stadtschulrates.

Mitglieder Stadtschulrat 20% entsprechen ca. 400 Stunden/Jahr des Stadtschulrates.

Ein 20% Pensum entsprechen also ca. 400 Arbeitsstunden/Jahr, das entspricht in den 40 Schulwochen 10 Stunden/Woche.

Entschädigung

Präsidium Fr. 60‘000.00, plus Sitzungsgelder, plus Fr. 400.00 – Fr. 500.00 pro LQS.

Mitglieder Stadtschulrat Fr. 20‘000.00, plus Sitzungsgelder, plus Fr. 400.00 – Fr. 500.00 pro LQS.

LQS

Bei 330 LQS-pflichtigen Lehrpersonen, die einmal alle 4 Jahre beurteilt müssen, ergibt dies 12 LQS pro Mitglied des Stadtschulrates im Jahr.

Für ein LQS wird mit einem Zeitaufwand von 10 – 11 Stunden gerechnet. Das sind somit ca. 130 Stunden im Jahr für das LQS.

Fazit

Jedem Mitglied des Stadtschulrates stehen somit 130 Stunden für die LQS zur Verfügung. Gemäss Praxiserfahrung benötigt man, wie erwähnt, für ein LQS 10 – 11 Stunden Ar-beitsaufwand. Damit steht jedem Mitglied des Stadtschulrates genügend Arbeitszeit für die Durchführung der LQS zur Verfügung. 

Somit stellen sich folgende Fragen: 

1. Ist der Stadtrat nicht auch der Meinung, dass für die Durchführung der LQS genü-gend Arbeitszeit zur Verfügung stehen würde, zumal der Stadtschulrat in den letzten Jahren durch die Einführung der Schulsozialarbeit, durch Timeoutklassen und ver-mehrte Beratung durch externe Spezialisten, weniger Schulversuche (Beendigung TAGS) sowie durch den Ausbau des Pensums des Bereichsleiters Bildung wesentlich von administrativen und pädagogischen Aufgaben entlastet wurde. 

2. Wieso führt die Präsidentin des Stadtschulrates keine LQS durch? 

3. Wieso führen die Stadtschulratsmitglieder Simon Stocker und Andreas Wüthrich kei-ne LQS durch? 

4. Trifft es zu, dass im Stadtschulrat derzeit eine ungleiche Pensenverteilung herrscht (exkl. Präsidentin)? Trifft es zu, dass einzelne Stadtschulratsmitglieder (exkl. Präsi-dentin) Aufgaben (exkl. LQS) von anderen Stadtschulratsmitgliedern übernommen haben, weil diese nicht in der Lage sind, diese nicht zu erfüllen. Wenn ja: findet eine entsprechende Kompensation der Entschädigung der Stadtschulratsmitglieder statt? 

5. Gibt es eine Geschäftsordnung und/oder ein Pflichtenheft für Stadtschulrätinnen und -räte?

Für Ihre umgehende Antwort danke ich Ihnen im Voraus bestens.