Erleichterte Einbürgerung in Schaffhausen - ein Verwaltungsakt ohne Risiko auf Ablehnung?
Mit der Einführung des geänderten kantonalen Bürgerrechtsgesetzes wurde der Stadtrat beauftragt, über die erleichterten Einbürgerungen zu entscheiden. Weil damit die Einbürgerung zum nichtöffentlichen Verwaltungsakt degradiert wurde, erlaube ich mir, dem Stadtrat folgende Fragen zu stellen:
Wie viele Personen wurden in der Stadt Schaffhausen 2007 insgesamt eingebürgert? Wie verteilen sich diese auf Nationalitäten, Glaubensrichtungen, ordentliches und vereinfachtes Verfahren? Wie viele Einbürgerungsanträge wurden 2007 im ordentlichen, wie viele im vereinfachten Verfahren abgelehnt? Wie viele Gesuche wurden seitens der Kandidaten im ordentlichen und wie viele im vereinfachten Verfahren zu-rückgezogen?
Kandidaten im ordentlichen wie auch im vereinfachten Verfahren müssen gemäss Gesetz „geeignet“ sein, um eingebürgert werden zu können. Sie müssen dafür Kenntnisse der Sprache, des politischen Systems und der Sitten und Gebräuche haben. Diese Punkte wie auch ihre generelle Integration inklusive der Akzeptanz unse-rer Wertvorstellungen werden üblicherweise in einem persönlichen Einbürgerungsgespräch überprüft. Ist es richtig, dass diese Einbürgerungsgespräche in der Regel nur 10 - 12 Minuten pro Gesuch dauern und dass bei einzelnen Gesuchen bis zu 6 Personen anwesend sind, was im Extremfall eine effektive Gesprächszeit von ca. 2 Minuten pro Person ergibt? Glaubt der Stadtrat hier seiner Pflicht, die „Eignung“ der Kandidaten und Kandidatinnen festzustellen, in genügender Form nachzukommen?
Wie gross war 2007 der Aufwand des Stadtrates für das Einbürgerungswesen insgesamt? Um wie viel hat der Aufwand gegenüber 2006 zugenommen? Die heute vom Stadtrat durchgeführten Einbürgerungen im vereinfachten Verfahren wurden bekanntlich früher vom Bürgerrat vorgenommen. Der Stadtrat hat sich in der Vergangenheit wiederholt als überlastet dargestellt. Darf deshalb daraus geschlossen werden, dass der Stadtrat über diese neue, zusätzliche Aufgabe nicht erfreut ist und falls zutreffend, was hat der Stadtrat beim Kanton unternommen, um diesen Zustand zu ändern?
Bekanntlich basieren aus angeblichen Datenschutzgründen die meisten Angaben auf Selbstdeklaration der Einbürgerungswilligen, verbunden mit dem Hinweis, dass, wenn falsche Angaben gemacht oder wichtige Informationen vorenthalten wurden, das Bürgerrecht während 5 Jahren auch wieder entzogen werden könne. Gibt es seitens der Stadt eine systematische Nachbearbeitung der Gesuche, um solche Verstösse auch feststellen zu können?