Erleichterte Einbürgerung in Schaffhausen - ein Verwaltungsakt ohne Risiko auf Ablehnung (Teil 2)?
Kurz nach der Antwort des Stadtrates auf meine Kleine Anfrage vom 1. Januar 2008 verbreitete Radio Munot folgende Meldung:
Stadtrat will vereinfachte Einbürgerung nicht wieder abschaffen (10.3.2008)
Die Stadt Schaffhausen sieht keinen Grund, das vereinfachte Einbürgerungsverfahren wieder abzuschaffen. Dies sagte Brigitte Meier, Verantwortliche für Einbürgerungen bei der Stadtkanzlei Schaffhausen. Man könne sich sogar überlegen, auch die regulä-ren Gesuche auf diese Weise zu prüfen, so Meier weiter. Seit im Jahr 2007 das neue Bürgerrechtsgesetz eingeführt wurde, entscheidet in Schaffhausen der Stadtrat und nicht mehr die Einbürgerungskommission über die Gesuche der erleichterten Einbür-gerung. Auf diese Weise können viele unnötige administrative Wege vermieden wer-den. Grossstadtrat Oliver Mank kritisiert das vereinfachte Einbürgerungsverfahren stark. Er will nun prüfen, ob dem Stadtrat durch eine Volksinitiative die Kompetenz zur erleichterten Einbürgerung wieder entzogen werden kann.
Da in dieser Meldung zum Ausdruck kommt, dass es offensichtlich seitens der Ver-waltung Überlegungen gibt den Bürgerrat, von der zuständigen Sachbearbeiterin fälschlicherweise als Einbürgerungskommission bezeichnet, abzuschaffen, dies aber mit keinem Wort in der Antwort der Stadtrates auf meine Kleine Anfrage vermerkt war, erlaube ich mir dem Stadtrat folgende Fragen zu stellen:
1.) Ist es das Ziel des Stadtrates, den Bürgerrat abzuschaffen und damit zukünftig alle Einbürgerungen selber vorzunehmen?
2.) Weshalb lässt der Stadtrat Erklärungen zu einem politisch so sensiblen Bereich von einer Sachbearbeiterin abgeben? Liegt
der Grund womöglich darin, dass der Stadtrat infolge zeitlicher Überlastung gar nicht in der Lage ist, sich genügend ums
Einbürgerungswesen zu kümmern?
3.) Wie stellt der Stadtrat sicher, dass in politisch sensiblen Bereichen wie dem Ein-bürgungswesen eingesetztes Personal die
Neutralität wahrt und nicht entsprechend der politischen Gesinnung das Verfahren beeinflusst?