Vergabepraxis der Verwaltungspolizei des öffentlichen Grundes

und insbesondere des Fronwagplatzes

Kleine Anfrage vom 31. Mai 2010

Grosser Stadtrat Schaffhausen, von Hermann Schlatter

Aus der regionalen Medienberichterstattung war zu entnehmen, dass dem Schaffhauser Verein Queerdom die Durchführung einer auf dem Fronwagplatz vorgesehenen Plakatausstellung anlässlich des 20. Internationalen Tages gegen Homophobie (17. Mai) verweigert wurde. Die Verwaltungspolizei begründete ihren Entscheid damit, dass „kein überregionales öffentliches Interesse“ an der Veranstaltung bestehe. Ausserdem soll gegenüber dem Veranstalter die Befürchtung geäussert worden sein, dass sich bei einer Bewilligung der Aktion auch „andere ethnische Randgruppen und Religionen melden“ könnten.

 

 

Es irritiert beim geschilderten Vorfall nicht nur die Verweigerung des Bewilligungsgesuches, sondern insbesondere auch die Begründung durch die Verwaltungspolizei. Es mutet doch sehr sonderbar an, wenn eine öffentliche Behörde Homo- und Bisexuelle als ethnische Randgruppe bezeichnet. Zudem ist völlig unverständlich, warum die Verwaltungspolizei in den Anliegen des Veranstalters bzw. in der geplanten Veranstaltung kein überregionales öffentliches Interesse erkennen kann. Gemäss Vereinsstatuten setzt sich Queerdom u.a. für die Integration Homo-/Bisexueller in die Gesellschaft ein und leistet homo- und bisexuellen Menschen vielfältige Hilfe und Unterstützung. Mit der geplanten Plakataktion wollte der Verein die Schaffhauser Bevölkerung auf die Diskriminierung und Verfolgung von und die mannigfachen Vorurteile gegenüber homosexuellen Menschen hinweisen. Die Sensibilisierungskampagne des Vereins hätte lediglich drei Plakatständer umfasst. Die Verweigerung des Bewilligungsgesuches erstaunt um so mehr, als dass der Entscheid von der gleichen Behörde stammt, welche den Fronwagplatz für diverse andere Sensibilisierungsveranstaltungen und beispielsweise auch zahlreichen Hilfswerken für das Gewinnen von Neumitgliedern regelmässig zur Verfügung stellt. Es ist auch fraglich und zugleich fragwürdig, weshalb der Fronwagplatz für Veranstaltungen zum Internationalen Tag der Menschenrechte vergeben wird, den Veranstaltern einer Plakataktion zum Internationalen Tag gegen Homophobie die Nutzung des Platzes jedoch verweigert wird.

Der Fronwagplatz ist ein öffentlicher Platz – und soll von Organisationen und Gruppierungen, insbesondere wenn Sie ein öffentliches Interesse für sich in Anspruch nehmen können, ohne Schikane auch genutzt werden können. Der Fronwagplatz soll ein lebendiger und von Toleranz geprägter Treffpunkt verschiedener Interessen und eine pulsierende Plattform zahlreicher Veranstaltungen sein. Es liegt in der Kompetenz des Stadtrates, die Vergabe des öffentlichen Bodens wenn nötig einzuschränken. Dabei sollte jedoch nicht mit unterschiedlichen Ellen gemessen werden.

Vor diesem Hintergrund möchten wir dem Stadtrat folgende Fragen stellen:

1. Auf welchen gesetzlichen Grundlagen stützt sich die Vergabe des öffentlichen Grundes in der Stadt Schaffhausen?

2. Welche Voraussetzungen müssen Veranstaltungen und Veranstalter/innen erfüllen, damit Gesuche um Benützung
     des öffentlichen Grundes und insbesondere des Fronwagplatzes bewilligt bzw. abgelehnt werden können?

3. Welche Rolle spielt bei der Beurteilung von Nutzungsgesuchen das Vorliegen eines „überregionalen öffentlichen
     Interesses“? Was ist darunter zu verstehen und wer entscheidet darüber, ob das Anliegen der Gesuchsteller/innen
     dementspricht?

4. Wie viele Nutzungsgesuche für geplante Veranstaltungen auf dem Fronwagplatz wurden in den vergangenen fünf Jahren
     gutgeheissen? Wie viele wurden im gleichen Zeitraum abgelehnt? Wie wurden die ablehnenden Entscheide begründet?

5. Hat der/die zuständige Referent/in Kenntnis von abgewiesenen Gesuchen?

6. Wenn die vorstehende Frage mit „Nein“ beantwortet wird, ist der Stadtrat nicht auch der Meinung, der/die zuständige
     Referent/in sollte vor einem Abweisungsentscheid durch die Verwaltungspolizei konsultiert werden?

7. Teilt der Stadtrat die Argumentation der Verwaltungspolizei im Fall der nicht bewilligten Veranstaltung des Vereins
     Queerdom?

8. Welche Massnahmen ergreift der Stadtrat, um die einheitliche Vergabe des öffentlichen Grundes und insbesondere des
     Fronwagplatzes sicherzustellen?

Wir freuen uns auf die Beantwortung der aufgeworfenen Fragen.