Berufliche Mobilität

Kleine Anfrage vom 26. Januar 2002

Kantonsrat, von Charles Gysel

In einem Artikel vom 22. Januar 2002 berichtet die NZZ unter dem Titel „Kantone behindern die berufliche Mobilität“ über Probleme bei der Umsetzung des Binnenmarktgesetzes. Freie Berufe wie Anwälte, Psychotherapeuten, Taxifahrer usw. seien in Wirklichkeit in der Schweiz keineswegs frei. Die Berufsausübung werde durch kantonale Regulierungen übermässig erschwert. Und obwohl die Mängel schon längst erkannt seien, eile es mit den nötigen Korrekturen beim Bund und bei den Kantonen überhaupt nicht. Das Binnenmarktgesetz ist vor fünfeinhalb Jahren in Kraft getreten, dessen Zweck eigentlich klar wäre: Die berufliche Mobilität soll nicht länger an den Kantonsgrenzen Halt machen, und im öffentlichen Beschaffungswesen soll der Wettbewerb durch die Schaffung eines gesamtschweizerischen Marktes gefördert werden. Während die Marktöffnung bei Aufträgen von Bund, Kantonen und Gemeinden Fortschritte mache, stehe die Liberalisierung für die Ausübung sogenannt freier Berufe nach wie vor nur auf dem Papier.

Ich gestatte mir in diesem Zusammenhang dem Regierungsrat nachfolgende Fragen zu stellen:

1. Wie beurteilt der Regierungsrat die Situation im Kanton Schaffhausen hinsichtlich Binnenmarktgesetz?

2. Kann der Regierungsrat zur generellen Behinderung der freien Berufe im Kanton Schaffhausen seit der Einführung des
     Binnenmarktgesetzes Aussagen machen? Welche Berufe sind in unserem Kanton von einer möglichen Behinderung
     besonders betroffen?

3. Welche Massnahmen wurden bisher zur Erfüllung der Gesetzesbestimmung des Binnenmarktgesetzes getroffen?

4. Bestehen noch Lücken, und wenn ja, bis wann sollen diese geschlossen werden?

5. Ist der Regierungsrat nicht auch der Meinung, dass gerade im Hinblick auf die Wirtschaftsförderung, mögliche bestehende
     Behinderungen durch kantonale Reglementierungen möglichst rasch beseitigt werden müssten?

Ich danke für die Stellungnahme.