Bildungsniveau im Kanton Schaffhausen

Kleine Anfrage vom 26. Januar 2002

Kantonsrat, von Charles Gysel

Die Staatswirtschaftliche Kommission des Grossen Rates verlangte 1999 mit einer Motion vom Regierungsrat einen Bericht und Antrag zu einer Erhöhung der Pflichtstundenzahl an der Kantonsschule. Damit sollten diese an die übrigen kantonalen Schulen angepasst werden. Allerdings beschloss der Regierungsrat am 28. März 2000 auf die Erhöhung der Lektionenzahl zu verzichten. Im Sinne einer Kompensationen sollen auf das Schuljahr 2002/03 die 45-Minuten Lektionen eingeführt werden. Dieser Beschluss fand, nach Aussage des Rektors Rainer Schmidig gegen über den SN am 30. März 2000, eine „vergleichsweise positive Aufnahme“. An einer kürzlichen Aussprache zu diesen Thema – bekanntlich möchten die Kantonsschullehrer die 40-Minuten-Lektionen nunmehr belassen – wurden auch einige Fragen gestellt, die nicht befriedigend beantwortet werden konnten.

Ich gestatte mir in diesem Zusammenhang dem Regierungsrat nachfolgende Fragen zu stellen:

1. Wie viele Pflicht- und wie viele Pflichtwahlfächer schreibt das Maturitätsanerkennungsreglement (MAR) bis zum erreichen
     der Maturität minimal vor?

2. Weicht unsere Kantonsschule von diesem Reglement ab, und wenn ja, um welche und um wie viele Pflicht- bzw.
     Pflichtwahlfächer handelt es sich? Werden darüber hinaus Wahlfächer erteilt, und wenn ja, welche und wie viele?

3. Wie beurteilt der Regierungsrat das Bildungsniveau des Kantons Schaffhausen nach dem Abschluss der Matura? Gibt es
     Vergleiche mit anderen Maturitätsschulen?

4. Kann der Regierungsrat Aussagen machen hinsichtlich Anschlusskompatibilität unserer Maturandinnen und Maturanden
     an Universitäten und Hochschulen?

5. Gehen Schaffhauser Schülerinnen und Schüler bis zum Maturitätsabschluss gesamthaft länger oder weniger lang (Anzahl
     Schuljahre, gesamte Unterrichtsdauer) zur Schule, verglichen mit anderen Kantonen?

6. Ist das Gymnasialsystem schon einmal geprüft worden, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?

7. Gedenkt der Regierungsrat im Hinblick auf die Schulgesetzrevision an der bisherigen Stufeneinteilung und Dauer

     (Kindergarten als Vorschulstufe, Primarschule,Orientierungsschule, Kantonsschule) festzuhalten?

8. Wie sind die Schaffhauser Schulen von der PISA-Studie betroffen? Sieht der Regierungsrat Massnahmen vor, und wenn ja,
     welche?