Datenschutz vs. Sozialhilfemissbrauch

Interpellation vom 14. Januar 2008

Kantonsrat, von Andreas Gnädinger

Nachdem meine gleichlautende Kleine Anfrage 19/2007 in verschiedenen Teilen überhaupt nicht, in den restlichen Teilen zumindest unbefriedigend beantwortet wurde, sehe ich mich gezwungen, zum gleichen Thema eine Interpellation einzureichen.

In der Beantwortung der kleinen Anfrage wird darauf hingewiesen, die Einflussmöglichkeit des Kantons sei beschränkt. Es könne nur im Rahmen der Aufsichtsfunktion und des Rechtsmittelverfahrens Einfluss genommen werden. Auf Gemeindeebene stehe „die Rückforderung der zu Unrecht bezogenen Leistungen sowie Leistungskürzungen“ im Vordergrund. Es bestehe eine „zurückhaltende Praxis in Bezug auf die Erstattung von Strafanzeigen“. Die Rückforderung sei effizienter. Offensichtlich stellt sich hier die

1. Frage: Ist der Regierungsrat der Meinung, ungerechtfertigt Sozialhilfe zu beziehen, sei nicht strafwürdig?

Es kann bemerkt werden, dass die Strafverfolgungsbehörden abzuklären haben, ob ein Straftatbestand erfüllt ist und keineswegs die Sozialhilfebehörde strafrechtliche Würdigungen vornehmen sollten.

Offenbar werden keine Statistiken zum Sozialhilfemissbrauch geführt, weder von den Strafverfolgungsbehörden, noch von den einzelnen Sozialhilfebehörden, geschweige den vom Regierungsrat als Aufsichtsbehörde! Es ist zu bemerken, dass sich der Kanton an den Kosten der Sozialhilfe beteiligt.

2. Frage: Worin besteht die Aufsicht des Regierungsrats über die Sozialhilfebehörden? Wie nimmt er die Aufsicht im
     Einzelnen wahr?

Im Mindesten sollte wohl bei den Strafverfolgungsbehörden registriert worden sein, wie viele Anzeigen in dem hier interessierenden Zusammenhang eingegangen sind, weshalb ich meine Frage erneuere:

3. Frage: Wie viele Anzeigen wurden durch die Sozialhilfebehörden erstattet in den Jahren 1997 bis 2007?

Die Frage, ob Daten auch an andere Sozialversicherer weitergeleitet werden, wurde nicht explizite beantwortet, weshalb ich sie hier erneuere:

4. Frage: Ist die Schaffhauser Polizei befugt, Daten an andere Sozialversicherer wie Invalidenversicherung,
     Unfallversicherung, Arbeitslosenversicherung weiter zu leiten? Wird dies auch so praktiziert?

In wie vielen Fällen die Sozialhilfegelder zurückgefordert wurden, wurde nicht beantwortet. Wenn hier schon prioritär gewirkt werden soll, sollte zumindest zu diesen Vorgängen Aufzeichnungen bestehen.

5. Frage: In wie vielen Fällen wurden die Leistungen der Sozialhilfebehörde zurückgefordert?

6. Frage: In wie vielen Fällen wurden Leistungskürzungen vorgenommen?

Ich bin gespannt auf die nun ausführliche Beantwortung aller Fragen und danke dafür schon im Voraus.