Finanzierungsentflechtung zwischen Kanton und Gemeinden
Der Regierungsrat wird eingeladen, in Zusammenarbeit mit den Gemeinden eine Vorlage zur Finanzierungsentflechtung zwischen Kanton und Gemeinden auszuarbeiten und dem Kantonsrat Bericht und Antrag zu erstatten. Die Zuständigkeit und Verantwortung soll derjenigen staatlichen Ebene zugewiesen sein, die für die Kosten aufkommen muss, um Fehlanreize zu vermeiden und sinnvolle Zusammenarbeitsformen auf freiwilliger Basis zu ermöglichen.
Am 28. Februar 2016 lehnte die Schaffhauser Stimmbevölkerung die Vorlage zur Strukturreform in beiden Varianten ab. Sowohl Befürworter als auch Gegner dieser Vorlage waren sich einig, dass nach diesem Volksentscheid nicht einfach nichts passieren darf, sondern die Finanzierungsentflechtung angegangen werden soll. Diese Haltung kann auch der Stellungnahme des Gemeindepräsidentenverbandes entnommen werden. Und auch der Schaffhauser Stadtrat forderte in seiner Stellungnahme zur Abstimmungsvorlage, dass eine Finanzierungsentflechtung sinnvoll ist.
Eine Überprüfung der Aufgabenteilung und eine Finanzierungsentflechtung zwischen Gemeinden und Kanton macht Sinn. In zahlreichen Bereichen teilen sich heute Kanton und Gemeinden sowohl die Finanzierung als auch die Zuständigkeiten. Dies führt zu unnötigen Schnittstellen und Fehlanreizen. Die Entflechtung der Finanzströme und Zuständigkeiten ist die Grundlage für sinnvolle Zusammenarbeitsformen auf freiwilliger Basis.
Wichtig bei der Erarbeitung der Vorschläge zur Finanzierungsentflechtung ist der Einbezug der Gemeinden. Nur wenn die Gemeinden und der Kanton am gleichen Strick ziehen – das haben die Beratungen zu EP14 klar gezeigt – können Reformen schnell umgesetzt und erfolgreich sein.