Fragen zur Pikett-Pauschale an Radio Munot

Kleine Anfrage vom 5. Februar 2012

Kantonsrat, von Markus Müller

Sehr geehrte Damen Regierungsrätinnen

Sehr geehrte Herren Regierungsräte

An der Kantonsratssitzung vom 21. November 2011 habe ich den Entscheid des Regierungsrates in Frage gestellt, die Vereinbarung mit Radio Murrot zu kündigen und damit die anfallende Pikett-Pauschale von 8600 Franken einzusparen. Ich habe bemängelt, dass dem Informationsbedürfnis bei speziellen Ereignissen und ausserordentlichen Situationen nicht mehr nachgekommen werden kann. Meiner Meinung nach hat Regierung und Polizei ein wesentliches Führungs- und Informationsmittel aus der Hand gegeben. Dies weillaut BAKOM Radio Murrot nicht während vierundzwanzig Stunden verpflichtet ist, die Bevölkerung gratis gernäss Weisung von Polizei und Regierung (Kanton und Kommunen) zu informieren wie die Regierung vielleicht annimmt, sondern nur während der Bürozeit von. 0430 bis 1830. Ich habe auf einen Antrag, die Kündigung rückgängig zu machen verzichtet, nachdem die zuständige Regierungsrätin zugesichert hatte, sie werde sich dem Thema annehmen, die Sachlage klären und wenn nötig eine neue Vereinbarung abschliessen (Ratsprotokoll2011 Seiten 622/623). Offenbar ist die Regierung zum Schluss gekommen, eine neue Vereinbarung sei nicht nötig. Die Radio Munot Mitarbeiter haben nämlich ihren Pager zurück gegeben und sind nicht mehr in der Lage während der Nacht Informationen unter allen Umständen entgegen zu nehmen und via Äther weiter zu geben. Es ist damit von 1830 bis 0430 nicht mehr sicher gestellt, dass die Bevölkerung via Radio über gravierende Ereignisse informiert und zu Verhaltensregeln aufgerufen werden kann.

Ich bitte den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Ist der Regierungsrat zum Schluss gekommen, dass es eine PikettVereinbarung mit Radio Murrot tatsächlich nicht mehr braucht?

2. Wenn dem so sein sollte, ist es weil Radio Murrot gernäss dem neuen Rundfunkgesetz (entgegen der Meinung von Radio Munot) diese Pikett Bereitschaft trotzdem rund um die Uhr unentgeltlich erbringen muss oder weil die Regierung eine solche Bereitschaft nicht als notwendig erachtet?

3. Wie gedenkt der Regierungsrat und die Polizei die Bevölkerung inklusive mobile Bevölkerung auf der Strasse rasch über ausserordentliche Ereignisse und Gefahren zu informieren, wenn dies seit Anfangs Jahr von Radio Munot ausserhalb der Bürostunden nicht mehr gewährleistet werden kann?

4. Hat der Regierungsrat allfällige Haftungsfragen geklärt, wenn nicht mehr zeitgerecht informiert werden kann?