Kampf dem politischen Berichtesalat!

Kleine Anfrage vom 2. Februar 2014

Kantonsrat, von Walter Hotz

Mit enormem, unbezifferbarem finanziellen und personellen Verwaltungsaufwand werden alljährlich von der Regierung gegenüber der Öffentlichkeit zu Beginn jeder Amtsperiode Berichte verfasst und veröffentlicht. Beispiele: das Legislaturprogramm, der Rechenschaftsbericht, die Schwerpunkte der Regierungstätigkeit, der Nachhaltigkeitsbericht, diverse Verwaltungsberichte, usf.

Die Anzahl und der Umfang der Berichte stehen in keinem gesunden Zusammenhang mit der entstehenden Wirkung. Kantonsräte und geschweige die Bevölkerung sehen sich mit einem unübersichtlichen Berichtesalat konfrontiert. Der Blick auf das Wesentliche geht verloren.

Auch inhaltlich wird dem Leser einiges abverlangt: Statt klare, verständliche Aussagen findet man in den Berichten nicht selten nichtssagendes Marketinggeschwurbel. Besonders beim Nachhaltigkeitsbericht und den Regierungsschwerpunkten ist die Absenz von eigentlichen Schwerpunkten und konkreten Massnahmen augenfällig. Statt Schwerpunkte zu setzen, äussert sich der Regierungsrat ausschweifend zu allen möglichen Themen. Grundsätzliches bleibt auf der Strecke¹. Man will möglichst keine Angriffsfläche bieten und es allen recht machen. Statt Fokussierung überwiegt die Beliebigkeit und man muss sich oft fragen: Was konkret will unsere Regierung eigentlich? Das kann kaum der Sinn des aufwändigen und teuren Berichtswesens sein.

Effizientes und effektives staatliches Handeln ist auf Grund der schwierigen finanziellen Situation der Kantonsfinanzlage gefordert. Deshalb sollte die Regierung prioritäre Ziele und Innovationen schaffen. Sein Handeln sollte so ausgerichtet sein, dass ein optimaler Nutzen und Aufwand gewährleistet ist. Insbesondere im Bereich der Strategierelevanz und der zukünftigen Finanzierbarkeit sollten klare Prioritäten gesetzt werden. Weniger ist mehr! Die überbordende regierungsrätliche Mitteilungssucht sollte auf ein vernünftiges, zweckmässiges Mass zurückgestuft werden.

In diesen Zusammenhängen bitte ich den Regierungsrat um Beantwortung folgender Fragen:

1. Ist der Regierungsrat nicht auch der Meinung, dass ein Wildwuchs an Berichten vorliegt?

2. Welche Kosten entstehen jährlich für das Berichtswesen (aufgeschlüsselt in interne Mitarbeit, externe Berater, Gestaltung, Druck und Versand)?

3. Sieht der Regierungsrat eine Möglichkeit, sein Berichtswesen zu straffen und auf ein optimales nötiges Mass zu beschränken?

4. Könnte sich der Regierungsrat vorstellen, bei einer erfolgreichen Reduzierung der Berichte personell in der Verwaltung Stellen abzubauen? Wenn ja: In welchen Bereichen? Welche Kostenersparnis könnte durch verminderte Berater, Produktions- und Versandkosten erreicht werden?

 5. Ist der Regierungsrat bereit, die Berichte künftig prägnanter und verständlicher zu formulieren? Welche konkreten Verbesserungen schlägt der Regierungsrat vor?

Für Ihre umgehende Antwort danke ich Ihnen im Voraus bestens.

Freundliche Grüsse

Walter Hotz

PS: Bitte beantworten Sie diese Kleine Anfrage kurz und prägnant, in knappen, aussagekräftigen Worten.

¹Vergleiche auch Leitartikel «Schwerpunkte setzen» von Zeno Geisseler in den SN vom 25.01.2014, Seite 3

Gesetzliche Grundlagen zum Berichtswesen:

Gesetz über den Kantonsrat vom 20. Mai 1996, Absatz III. «Ratstätigkeit und Beziehungen zu Behörden», Artikel 22 «Berichte»:

¹Der Regierungsrat unterbreitet dem Kantonsrat zu Beginn jeder Amtsperiode ein Regierungsprogramm und einen Finanzplan. Darin wird auch Rechenschaft über die vergangene Amtsperiode abgelegt.

²Der Regierungsrat kann weitere Berichte vorlegen.

³Der Kantonsrat nimmt von diesen Berichten Kenntnis. Er kann dazu im Rahmen einer allgemeinen Würdigung oder zu einzelnen Teilen Erklärungen verlangen.

Verfassung des Kantons Schaffhausen vom 17. Juni 2002, Absatz 4.3 «Kantonsrat», Artikel 54 «Planung»:

¹Der Kantonsrat behandelt das Regierungsprogramm, den Finanzplan, den Richtplan über die raumwirksamen Tätigkeiten sowie weitere grundlegende Pläne.

²Sofern dem Kantonsrat durch das Gesetz kein Änderungs- oder Genehmigungsrecht zukommt, kann er zu Planungen in einer eigenen Erklärung Stellung nehmen.

Kantonsverfassung, Absatz 4.4 «Regierungsrat», Artikel 63 «Planung, Koordination»:

¹Der Regierungsrat bestimmt unter Vorbehalt der Zuständigkeit des Kantonsrates die Ziele staatlichen Handelns.

²Er erstellt zu Beginn jeder Amtsperiode ein Regierungsprogramm und einen Finanzplan. Am Ende der Amtsperiode legt er Rechenschaft ab.

³Er plant und koordiniert die Tätigkeiten des Kantons.