„Kantonsreferendum gegen den Bundesbeschluss über die Festlegung der Grundbeiträge des Ressourcenausgleichs für die Beitragsperiode 2016-2019“

Motion vom 25. März 2015

Kantonsrat, von Thomas Hurter

Sehr geehrter Herr Präsident

Ich bitte Sie, gestützt auf Art. 57 Abs. 1 lit. h der Kantonsverfassung die oben genannte Motion auf die Traktandenliste zu setzen.

Falls im Differenzbereinigungsverfahren zwischen National- und Ständerat in der Sommersession 2015 weiterhin an keiner Reduktion der zu leistenden Zahlungen der Geberkantone festgehalten wird, sollte schnellstmöglichst das Kantonsreferendum gegen den Bundesbeschluss über die Festlegung der Grundbeiträge des Ressourcenausgleichs für die Beitragsperiode 2016-2019 ergriffen werden.

Begründung:

Gemäss Finanz- und Lastenausgleichsgesetz ist das Ziel, jeden Kanton mit finanziellen Ressourcen auszustatten, die sich auf mindestens 85 Prozent des schweizerischen Durchschnitts belaufen. Im Wirksamkeitsbericht des Bundesrates vom März 2014 wird aufgeführt, dass der Finanzausgleich gut funktioniere und die Ziele weitgehend erreicht wurden.

Da kein Kanton mehr unter der 85 Prozent Limite ist, hatte der Bundesrat vorgeschlagen, die Beiträge für die Periode 2016 bis 2019 zu senken. Die Geberkantone sollen jährlich 134 Millionen Franken weniger in den Ressourcenausgleich und der Bund 196 Millionen Franken weniger einzahlen. Sogar Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf, die aus einem Nehmerkanton stammt und als damalige Bündner Finanzdirektorin bei der Geburt des NFA beteiligt war, zeigt für das Anliegen der Geberkantone Verständnis. Für den Kanton Schaffhausen würde die Reduktion rund 200‘000 Franken jährlich betragen.

Leider hat der Ständerat bereits zweimal gegen die vom Bundesrat vorgeschlagene systematische Anpassung beim NFA abgelehnt. Die Geberkantone sollen weiterhin gleich viel in den Nationalen Finanzausgleich (NFA) einzahlen wie bisher. Eine Senkung der Beträge wird durch eine Mehrheit der Nehmerkantone abgelehnt. Damit stellt sich der Ständerat gegen Bundesrat und Nationalrat.

Mit diesem Vorgehen gefährden die in Überzahl agierenden Kantone die Solidarität in unserem Land und stellen damit ihre Eigeninteresse über das gemeinschaftliche Wohl. Dieses Vorgehen steht auch im Wiederspruch zu Art. 2 der Bundesverfassung!

Gemäss §70 Abs. 6 der Geschäftsordnung des Kantonsrates hat der Regierungsrat ohne Ausarbeitung von Bericht und Antrag bei Erheblicherklärung der Motion das Kantonsreferendum direkt beim Bund einzureichen.

Gleiche Bestrebungen sind in diversen anderen Geberkantonen ebenfalls im Gange.